Problembeschreibung/Begründung:
Die Schulwegsicherung in der Ortslage Papendorf und damit verbundene verkehrliche Probleme führen seit Jahren zu einer Verschärfung der dortigen Verkehrssituation. Ein wiederkehrendes, oft und umfangreich diskutiertes Problem ist in dem Zusammenhang die Zufahrt zur Warnowschule über die Schulstraße. Zur Lösungsfindung wurde vom Amt Warnow-West ein Verkehrssicherungskonzept beauftragt, was nun vorliegt. Hierin wurde empfohlen, eine Durchfahrtssperre mittels einer automatischen Schrankenanlage zu errichten. Dieser Empfehlung soll nun gefolgt werden. Damit sollen künftig nur noch Lehrer, autorisiertes Personal und Zulieferer diesen Schulbereich befahren dürfen. In der Vergangenheit wurde der Bereich des Schulgeländes, insbesondere rege während der Bringe- und Abholzeiten, von den Eltern benutzt. Dies führt immer wieder zu gefährlichen Situationen und ist auch nicht notwendig, da andere Möglichkeiten zur Verfügung stehen. Auch der dort vorhandene Parkplatz gehört zur Schule, befindet sich auf dem Gelände des Amtes Warnow-West und soll in der Form nur für diese Zwecke genutzt werden.
Nach erster Abstimmung zur weiteren Verfahrensweise mit dem Amt für Straßenbau und Verkehr, Abteilung Verkehrsangelegenheiten des Landkreises Rostock, ist bei vorgesehener Abschrankung eine Teileinziehung für diesen Straßenbereich, welcher sich in Baulast der Gemeinde Papendorf befindet, durchzuführen.
Mit diesem Beschluss wird die Teileinziehung des Straßenbereiches beim Landkreis Rostock, der Unteren Straßenaufsichtsbehörde, beantragt. Der Landkreis ist Herr des durchzuführenden Verfahrens. Erfahrungsgemäß nehmen diese Verfahren sehr viel Zeit in Anspruch.
Anlagen
Lageplan
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf beschließt die Beantragung der
Teileinziehung des Straßenbereiches in der Schulstraße ab Ausfahrt
Heizhausumfahrung in Richtung Schulgelände. Diese Teilfläche mit einer Größe
von ca. 165 qm ist belegen in der Gemarkung Papendorf, Flur 3, Flurstück 99.
Finanzielle
Auswirkungen
(X) Keine, unmittelbar
aus der Teileinziehung ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen
( ) Ja, im Rahmen des
Haushaltsplanes
( ) Ja, abweichend vom
Haushaltsplan
(siehe Anlage „Zustimmung zu einer über- /außerplanmäßigen Auszahlung/Aufwendung“ bzw. verbale Erläuterung)
( ) Ja, erstmals in
Folgejahren
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |