Problembeschreibung/Begründung:
Das Verfahren zur 1. Änderung des B-Plans Nr.1, Sondergebiet „Einkaufszentrum Ostseepark“ südlich der B 105 in Sievershagen wurde gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Anhand des Entwurfes wurde die Beteiligung der Behörden durchgeführt. Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes fand die Beteiligung der Bürger statt. Die anliegenden Abwägungsunterlagen wurden sowohl im Bauausschuss als auch im Hauptausschuss der Gemeinde beraten. Beide Gremien empfehlen der Gemeindevertretung, den Abwägungs- und Satzungsbeschluss zu fassen. Im weiteren Verlauf ist nun der Abwägungs- und Satzungsbeschluss zu fassen.
Anlagen
1 Abwägung zum Entwurf
2 Entwurf, Planzeichnung (Teil A und B)
3 Entwurf, Begründung mit Anlagen
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs zur 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Lambrechtshagen über den Bebauungsplans Nr.1, Sondergebiet „Einkaufszentrum Ostseepark“ südlich der B 105 in Sievershagen vorgebrachten Anregungen von Bürgern sowie die Stellungnahmen von Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft - siehe Anlage 1.
Das Amt Warnow-West wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen geäußert haben, von diesem Abwägungsergebnis in Kenntnis zu setzen.
2. Gemäß §10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. S. 1722) beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen die 1. Änderung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 1, Sondergebiet „Einkaufszentrum Ostseepark“ südlich der B 105 in Sievershagen, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) – siehe Anlage 2.
3. Die Begründung zur 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Lambrechtshagen über den Bebauungsplan Nr. 1, Sondergebiet „Einkaufszentrum Ostseepark“ südlich der B 105 in Sievershagen, wird gebilligt – siehe Anlage 3.
4. Der Bürgermeister wird beauftragt, den
Beschluss der 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Lambrechtshagen über den
Bebauungsplan Nr.1, Sondergebiet
„Einkaufszentrum Ostseepark“ südlich der B 105 in Sievershagen, ortsüblich
bekannt zu machen.
Finanzielle
Auswirkungen
(X) Ja, im Rahmen des Haushaltsplanes
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |