B-Plan Nr. 20.1, 1. Änd., Wohngebiet "Ostseestrand", Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Betreff
B-Plan Nr. 20.1, 1. Änd., Wohngebiet "Ostseestrand", Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Vorlage
VO/BV/20-0805/2017
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 20.1 der Gemeinde Elmenhorst-Lichtenhagen ist am 16.04.2015 in Kraft getreten. Das Verfahren zur 1. Änderung des B-Plans Nr. 20.1 wird gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Auf einen Umweltbericht wurde verzichtet. Die betroffenen Behörden wurden bereits während der frühzeitigen Beteiligung um Stellungnahmen gebeten. Die Hinweise wurden in den Entwurf eingearbeitet. Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs findet die Beteiligung der Öffentlichkeit statt.

 

 

Anlagen

 

1             Abwägungsergebnis

2             Entwurf der Planzeichnung (Teil A und B)

3             Entwurf der Begründung

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen beschließt in ihrer Sitzung am 28.09.2017:

 

  1. Das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen aus den Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 20.1 wird gebilligt.

 

  1. Die Entwürfe zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 20.1, Teil A: Planzeichnung und Teil B: Text sowie zur Begründung werden gebilligt.

 

  1. Die Entwürfe sind alsbald für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und den betroffenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zur nochmaligen Abgabe einer Stellungnahme zuzuschicken.

 

  1. Die Auslegung ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

 (X) Ja, im Rahmen des Haushaltsplanes

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung