Bestätigung des Konzeptes des Wabe e. V. zur Entwicklung des Kita - Schule - Senioren - Campus und Kündigung der Verträge für die Kindertageseinrichtung

Betreff
Bestätigung des Konzeptes des Wabe e. V. zur Entwicklung des Kita - Schule - Senioren - Campus und Kündigung der Verträge für die Kindertageseinrichtung
Vorlage
VO/OS/30-0679/2017
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Die Gemeinde Papendorf beabsichtigt, in den nächsten Jahren den Campus mit seinen Bereichen Schule, Kita, Hort, Jugendklub und Seniorenbetreuung weiterzuentwickeln. Wabe e. V. hat dafür ein Gesamtkonzept entwickelt und in den Ausschüssen der Gemeindevertretung vorgestellt. Dieses beinhaltet auch die Erweiterung der gegenwärtig unzureichenden Kapazitäten für den Hort und die Verbesserung der Angebote für Senioren (betreutes und Pflegewohnen, Essenversorgung, Cafeteria) und Jugendliche. Dafür soll in einem ersten Schritt auch die alte Schulsporthalle nachgenutzt oder an deren Standort ein Neubau errichtet werden. Ein entsprechender Antrag auf Grundstücksübertragung ist an den Schulträger gestellt worden.

 

Der seit mehreren Jahren in der Gemeinde tätige Verein Wabe e. V. hat seine Bereitschaft zur Übernahme der Trägerschaft für die Kindertageseinrichtung sowie die Entwicklung von Sozialprojekten für Senioren und Jugendliche erklärt. Die Gemeindevertretung begrüßt und unterstützt diese Bereitschaft.

 

Das Konzept des Vereins hat alle an den Sitzungen der Fachausschüsse teilnehmenden Gemeindevertreter und sachkundigen Einwohner sowohl inhaltlich als auch bezüglich der schrittweisen Umsetzung von baulichen Maßnahmen bei laufendem Betrieb der Kindertageseinrichtung überzeugt. Der Vorstand von Wabe e. V. wird diese Ideen kurz vorstellen und seine Umsetzungskompetenz sowie die Machbarkeit der Übernahme der Trägerschaft und die Projektentwicklung darlegen. Mit diesem Beschluss wird das Konzept zur Grundlage für die zukünftige Entwicklung des Mehrgenerationencampus erklärt.

 

Wabe e. V. soll – auch auf eigenen Wunsch – in die Beratungen, Planungen und Abstimmungen zur Gesamtprojektierung und zu den Teilprojekten für die Umsetzung des Konzeptes einbezogen werden.

 

Sämtliche Verträge mit „Auf der Tenne“ e. V., als derzeitigem Träger der Kindertageseinrichtung, können zum 01.09.2020 gekündigt werden bzw. laufen bis dahin aus. Die Gemeindevertretung beabsichtigt, diese nicht fortzuführen, sondern bereits frühzeitig und nicht erst vertragsgemäß zu kündigen. Dieses gibt sowohl dem jetzigen als auch dem künftigen Träger die notwendige Planungssicherheit. Erfolgen keine Kündigungen, kommt es zu automatischen Vertragsverlängerungen. Der Bürgermeister und der Vorsitzende des Sozialausschusses haben die Geschäftsführung des Vereins „Auf der Tenne“ e. V. vor der Beschlussfassung in der Gemeindevertretung mündlich informiert.

 

Zur Auswahl eines neuen Trägers der Kindertageseinrichtung könnte ein Interessenbekundungsverfahren mit bekannten Akteuren der öffentlichen Jugendhilfe durchgeführt werden. Ein offizielles Vergabeverfahren findet dazu nicht statt. Die Bindung eines Nachfolgers erfolgt letztendlich über den Abschluss eines oder mehrerer Mietverträge für die gemeindlichen Objekte. Ein gesonderter Vertrag zur Übertragung der Trägerschaft, so wie 1993 praktiziert, ist nicht erforderlich.

 

Anlagen

ohne

 

Beschlussvorschlag:

 

  1. Das in den gemeindlichen Ausschüssen vorgestellte Konzept zur zukünftigen Entwicklung des Kita – Schule – Senioren – Campus der Gemeinde Papendorf wird befürwortet und als Grundlage für die weitere komplexe Entwicklung des Campus bestätigt.
  2. Die Gemeindevertretung begrüßt und unterstützt die Bereitschaft des Wabe e. V., die Trägerschaft für die Kindertageseinrichtung sowie die Entwicklung der vorgesehenen Sozialprojekte zur Seniorenbetreuung und –pflege zu übernehmen.
  3. Der Wabe e. V. wird in die Beratungen, Planungen und Abstimmungen zur Gesamtprojektierung und zu Teilprojekten auf dem Campus einbezogen.
  4. Die laufenden Verträge zur zweckgebundenen Nutzung gemeindlicher Liegenschaften für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung sind fristgemäß zum 01.09.2020 zu kündigen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Vertragskündigungen frühzeitig zu erklären, um Planungssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Keine Auswirkungen durch die Bestätigung des Konzeptes.

 

Auswirkungen ab 2020 durch die Kündigungen und den Abschluss neuer Mietverträge möglich, Berücksichtigung erfolgt in den Haushalten der Folgejahre.

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter Bürgerdienste

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung