Problembeschreibung/Begründung:
Die
Gemeinde Papendorf beabsichtigt, in den nächsten Jahren den Campus mit seinen
Bereichen Schule, Kita, Hort, Jugendklub und Seniorenbetreuung
weiterzuentwickeln. Wabe e. V. hat dafür ein Gesamtkonzept entwickelt und in
den Ausschüssen der Gemeindevertretung vorgestellt. Dieses beinhaltet auch die
Erweiterung der gegenwärtig unzureichenden Kapazitäten für den Hort und die
Verbesserung der Angebote für Senioren (betreutes und Pflegewohnen,
Essenversorgung, Cafeteria) und Jugendliche. Dafür soll in einem ersten Schritt
auch die alte Schulsporthalle nachgenutzt oder an deren Standort ein Neubau
errichtet werden. Ein entsprechender Antrag auf Grundstücksübertragung ist an
den Schulträger gestellt worden.
Der seit
mehreren Jahren in der Gemeinde tätige Verein Wabe e. V. hat seine Bereitschaft
zur Übernahme der Trägerschaft für die Kindertageseinrichtung
sowie die Entwicklung von Sozialprojekten für Senioren und Jugendliche erklärt.
Die Gemeindevertretung begrüßt und unterstützt diese Bereitschaft.
Das
Konzept des Vereins hat alle an den Sitzungen der Fachausschüsse teilnehmenden
Gemeindevertreter und sachkundigen Einwohner sowohl inhaltlich als auch
bezüglich der schrittweisen Umsetzung von baulichen Maßnahmen bei laufendem
Betrieb der Kindertageseinrichtung überzeugt. Der Vorstand von Wabe e. V. wird
diese Ideen kurz vorstellen und seine Umsetzungskompetenz sowie die Machbarkeit
der Übernahme der Trägerschaft und die Projektentwicklung darlegen. Mit diesem
Beschluss wird das Konzept zur Grundlage für die zukünftige Entwicklung des
Mehrgenerationencampus erklärt.
Wabe e. V.
soll – auch auf eigenen Wunsch – in die Beratungen, Planungen und Abstimmungen
zur Gesamtprojektierung und zu den Teilprojekten für die Umsetzung des
Konzeptes einbezogen werden.
Sämtliche
Verträge mit „Auf der Tenne“ e. V., als derzeitigem Träger der
Kindertageseinrichtung, können zum 01.09.2020 gekündigt werden bzw. laufen bis
dahin aus. Die Gemeindevertretung beabsichtigt, diese nicht fortzuführen,
sondern bereits frühzeitig und nicht erst vertragsgemäß zu kündigen. Dieses
gibt sowohl dem jetzigen als auch dem künftigen Träger die notwendige
Planungssicherheit. Erfolgen keine Kündigungen, kommt es zu automatischen
Vertragsverlängerungen. Der Bürgermeister und der Vorsitzende des
Sozialausschusses haben die Geschäftsführung des Vereins „Auf der Tenne“ e. V.
vor der Beschlussfassung in der Gemeindevertretung mündlich informiert.
Zur Auswahl eines neuen Trägers der Kindertageseinrichtung könnte ein Interessenbekundungsverfahren mit bekannten Akteuren der öffentlichen Jugendhilfe durchgeführt werden. Ein offizielles Vergabeverfahren findet dazu nicht statt. Die Bindung eines Nachfolgers erfolgt letztendlich über den Abschluss eines oder mehrerer Mietverträge für die gemeindlichen Objekte. Ein gesonderter Vertrag zur Übertragung der Trägerschaft, so wie 1993 praktiziert, ist nicht erforderlich.
Anlagen
ohne
Beschlussvorschlag:
Finanzielle
Auswirkungen
Keine Auswirkungen durch die Bestätigung des Konzeptes.
Auswirkungen ab 2020 durch die Kündigungen und den Abschluss neuer
Mietverträge möglich, Berücksichtigung erfolgt in den Haushalten der
Folgejahre.
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Einvernehmen
erteilt Bürgermeister |
fachliche
Richtigkeit Fachbereichsleiter
Bürgerdienste |
haushaltsrechtliche
Richtigkeit Fachdienstleiterin
Finanzverwaltung |