Beschluss zur Annahme einer Spende

Betreff
Beschluss zur Annahme einer Spende
Vorlage
VO/OS/30-0677/2017
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

In § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist das Verfahren zur Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen geregelt.

Grundsätzlich darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben des eigenen Wirkungskreises Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung dieser Aufgaben beteiligen. Zuwendungen dürfen nur noch durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden. Über die Annahme oder Vermittlung einer Spende entscheidet die Gemeindevertretung. Entscheidungen unter 100,00 Euro hat die Gemeindevertretung durch die Hauptsatzung auf den Bürgermeister, bei einer Spende in Höhe von 100,00 – 1.000,00 Euro auf den Hauptausschuss übertragen.

Der Bürgermeister hat das Angebot von dem Verein „Feuerwehrfreunde Papendorf e.V.“ entgegen genommen, der Gemeinde eine Geldspende in Höhe von 1.050,00 Euro zum Zwecke der Förderung des Feuerschutzes der Freiwilligen Feuerwehr Papendorf zukommen zu lassen. Aus diesem Grunde muss die Gemeindevertretung über die Annahme der Spende entscheiden

Die Spende soll für eine Wettkampfbahn Bundeswettbewerb A und B für die Jugendfeuerwehr eingesetzt werden.

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Papendorf beschließt, die Geldspende von dem Verein „Feuerwehrfreunde Papendorf e. V“. in Höhe von 1.050,00 Euro anzunehmen und zum Zwecke der Förderung des Feuerschutzes der Freiwilligen Feuerwehr Papendorf zukommen zu lassen.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

 

(x) Ja, abweichend vom Haushaltsplan

(Mehreinnahmen in Höhe von 1.050,00 Euro zu vereinnahmen als Spendenertrag im Produkt 126 00)

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung