Problembeschreibung/Begründung:
Die
Gemeinde hat mit der 6. Änderung des Flächennutzungsplans ihre ursprüngliche
Zielsetzung teilweise wieder aufgenommen, im Norden der Ortslage eine homogene
Siedlungserweiterung "Papendorf-Nord/Nordost" vorzunehmen. Die
Zielsetzung bestand darin, Wohnbauflächen für den mittelfristigen Bedarf an
Familieneigenheimen vorzuhalten.
Der
vorliegende Bebauungsplan Nr. 23 konkretisiert bzw. modifiziert die o.g.
Planungsabsicht dahingehend, dass auf dem Standort ein festgestellter Bedarf an
altersgerechten Wohnungen in Papendorf abgedeckt werden soll. Es sollen
überwiegend Wohngebäude errichtet werden, die für Personengruppen mit dem
genannten besonderen Wohnbedarf bestimmt sind.
Auch
wenn ein Angebot an altersgerechten Wohnungen nur mit einer gewissen
Mindestkapazität realisierbar ist, soll dennoch eine übermäßige städtebauliche
Verdichtung auf der Fläche vermieden werden. Die angestrebten Wohneinheiten
sollen daher auf mehrere, maximal dreigeschossige Gebäude verteilt werden.
Anlagen
Übersichtsplan Geltungsbereich
Beschlussvorschlag:
1.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf
beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes
Nr. 23 „An der Beke“ gemäß §§ 2 und 8 BauGB.
Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Wohngebietes für altersgerechtes Wohnen südlich des Wohngebietes Papendorf-Nord (B-Plan Nr. 21) schaffen sowie den damit verbundenen Ausgleich der Eingriffe in Natur und Landschaft regeln. Es ist die Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes nach § 4 BauNVO vorgesehen. Es ist geplant Wohneinheiten für die Personengruppe mit dem genannten besonderen Wohnbedarf zu schaffen. Dabei sollen diese Wohneinheiten in mehreren dreigeschossigen Gebäuden untergebracht werden.
3. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß Hauptsatzung der Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen.
Finanzielle
Auswirkungen
( ) Keine
(X) Ja, im Rahmen des
Haushaltsplanes
( ) Ja, abweichend vom
Haushaltsplan
(siehe Anlage „Zustimmung zu einer über- /außerplanmäßigen Auszahlung/Aufwendung“ bzw. verbale Erläuterung)
( ) Ja, erstmals in
Folgejahren
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister Herr Zeplien |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter Bauverwaltung Herr Breitrück |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung Frau Dr. Simon |