Bebauungsplan Nr. 23 "An der Beke" der Gemeinde Papendorf, Aufstellungsbeschluss

Betreff
Bebauungsplan Nr. 23 "An der Beke" der Gemeinde Papendorf, Aufstellungsbeschluss
Vorlage
VO/BV/30-0675/2017
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

 

Die Gemeinde hat mit der 6. Änderung des Flächennutzungsplans ihre ursprüngliche Zielsetzung teilweise wieder aufgenommen, im Norden der Ortslage eine homogene Siedlungserweiterung "Papendorf-Nord/Nordost" vorzunehmen. Die Zielsetzung bestand darin, Wohnbauflächen für den mittelfristigen Bedarf an Familieneigenheimen vorzuhalten.

 

Der vorliegende Bebauungsplan Nr. 23 konkretisiert bzw. modifiziert die o.g. Planungsabsicht dahingehend, dass auf dem Standort ein festgestellter Bedarf an altersgerechten Wohnungen in Papendorf abgedeckt werden soll. Es sollen überwiegend Wohngebäude errichtet werden, die für Personengruppen mit dem genannten besonderen Wohnbedarf bestimmt sind.

Auch wenn ein Angebot an altersgerechten Wohnungen nur mit einer gewissen Mindestkapazität realisierbar ist, soll dennoch eine übermäßige städtebauliche Verdichtung auf der Fläche vermieden werden. Die angestrebten Wohneinheiten sollen daher auf mehrere, maximal dreigeschossige Gebäude verteilt werden.

 

 

Anlagen

 

Übersichtsplan Geltungsbereich

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1.    Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 23 „An der Beke“ gemäß §§ 2 und 8 BauGB.

Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Wohngebietes für altersgerechtes Wohnen südlich des Wohngebietes Papendorf-Nord (B-Plan Nr. 21) schaffen sowie den damit verbundenen Ausgleich der Eingriffe in Natur und Landschaft regeln. Es ist die Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes nach § 4 BauNVO vorgesehen. Es ist geplant Wohneinheiten für die Personengruppe mit dem genannten besonderen Wohnbedarf zu schaffen. Dabei sollen diese Wohneinheiten in mehreren dreigeschossigen Gebäuden untergebracht werden.

 

  1. Gebietsabgrenzung: Der Geltungsbereich ist ca. 0,8 ha groß und grenzt direkt an die nördlich gelegene Straße Am Kirchenkamp und den östlich gelegenen Fußweg am Graben (s. Anlage) an. Südlich und westlich befinden sich Gartenflächen bzw. aufgelassene Gartenflächen. Der umfasst die Flurstücke 13 (teilw.), 61 (teilw.) und 141 (teilw.) der Flur 3, Gemarkung Papendorf. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

3.       Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß Hauptsatzung der Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

( ) Keine

(X) Ja, im Rahmen des Haushaltsplanes

( ) Ja, abweichend vom Haushaltsplan

(siehe Anlage „Zustimmung zu einer über-   /außerplanmäßigen Auszahlung/Aufwendung“ bzw. verbale Erläuterung)

( ) Ja, erstmals in Folgejahren 

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

Herr Zeplien

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter Bauverwaltung

Herr Breitrück

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung

Frau Dr. Simon