Problembeschreibung/Begründung:
Die
Gemeindevertretung hat am 21.07.2016 die Aufstellung der 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 14 "Sedansberg" beschlossen.
Mit der
1. Änderung des Bebauungsplanes sollen die baulichen Erweiterungsmöglichkeiten
für die vorhandenen Wochenendhäuser eingeschränkt werden, um die
fortschreitende Umnutzung zu Dauerwohnungen zu unterbinden.
Nach
Beratungen der Planungsziele und Planungsmöglichkeiten in der Gemeinde und nach
Ortsbegehungen sind im Wesentlichen folgende Regelungen Bestandteil des
vorliegenden Entwurfs:
·
Die
zulässige Baufläche für ein Wochenendhaus wird von den bisher festgesetzten 60
bzw. 70 m² mit der 1. Änderung auf 40 m² zu reduziert. 40 m² entsprechen in
etwa der ursprünglichen Größe der Wochenendhäuser.
·
Außerdem
wird eine maximale Firsthöhe von 3,50 m
·
und ein
Verbot des Baus und Ausbaus von Kellern festgesetzt.
Darüber hinaus
werden auch Regelungen zu Nebenanlagen bzw. Nebengebäuden getroffen.
Anlagen
Begründung, Entwurf der 1. Änderung des B-Planes Nr. 14 vom
07.09.2017
Beschlussvorschlag:
1.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde
Papendorf billigt den vorliegenden Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 14 "Sedansberg" und den Entwurf der Begründung dazu.
2.
Die Gemeindevertretung beschließt, den
Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 einschließlich der
Begründung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich
auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der
Auslegung zu benachrichtigen.
3.
Die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.
Finanzielle
Auswirkungen
( ) Keine
(X) Ja, im Rahmen des
Haushaltsplanes
( ) Ja, abweichend vom
Haushaltsplan
(siehe Anlage „Zustimmung zu einer über- /außerplanmäßigen Auszahlung/Aufwendung“ bzw. verbale Erläuterung)
( ) Ja, erstmals in
Folgejahren
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |