1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 "Sedansberg" der Gemeinde Papendorf, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Betreff
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 "Sedansberg" der Gemeinde Papendorf, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Vorlage
VO/BV/30-0674/2017
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

 

Die Gemeindevertretung hat am 21.07.2016 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 "Sedansberg" beschlossen.

 

Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes sollen die baulichen Erweiterungsmöglichkeiten für die vorhandenen Wochenendhäuser eingeschränkt werden, um die fortschreitende Umnutzung zu Dauerwohnungen zu unterbinden.

 

Nach Beratungen der Planungsziele und Planungsmöglichkeiten in der Gemeinde und nach Ortsbegehungen sind im Wesentlichen folgende Regelungen Bestandteil des vorliegenden Entwurfs:

·         Die zulässige Baufläche für ein Wochenendhaus wird von den bisher festgesetzten 60 bzw. 70 m² mit der 1. Änderung auf 40 m² zu reduziert. 40 m² entsprechen in etwa der ursprünglichen Größe der Wochenendhäuser.

·         Außerdem wird eine maximale Firsthöhe von 3,50 m

·         und ein Verbot des Baus und Ausbaus von Kellern festgesetzt.

 

Darüber hinaus werden auch Regelungen zu Nebenanlagen bzw. Nebengebäuden getroffen.

 

 

Anlagen

Begründung, Entwurf der 1. Änderung des B-Planes Nr. 14 vom 07.09.2017

 

 

Beschlussvorschlag:

 

 

1.      Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf billigt den vorliegenden Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 "Sedansberg" und den Entwurf der Begründung dazu.

 

2.      Die Gemeindevertretung beschließt, den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 einschließlich der Begründung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

3.    Die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

( ) Keine

(X) Ja, im Rahmen des Haushaltsplanes

( ) Ja, abweichend vom Haushaltsplan

(siehe Anlage „Zustimmung zu einer über-   /außerplanmäßigen Auszahlung/Aufwendung“ bzw. verbale Erläuterung)

( ) Ja, erstmals in Folgejahren 

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung