Problembeschreibung/Begründung:
Am 26.11.2015 wurde der Vorentwurf
des Bebauungsplanes Nr. 22 gebilligt. Zwischen dem 04.01.2016 und dem
05.02.2016 wurde die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
durchgeführt.
Aufgrund der eingegangenen
Stellungnahmen wurde der Einfahrtsbereich zum Gelände der Sporthalle verlegt
und konkretisiert. Darüber hinaus wurde die Festsetzung einer konkreten
Grundfläche von 1.800 m² durch die Bestimmung einer Grundflächenzahl (GRZ) von
0,6 ersetzt. Die Grundfläche der Nebenanlagen und Stellplätze darf dieses Maß,
wie bereits im Vorentwurf geregelt, bis zu einer GRZ von 0,8 überschreiten.
Weitere Änderungen ergeben sich
aus Abstimmungen zur baulichen Ausformung der Halle und der Erschließung. Im
Ergebnis dieser Abstimmungen wurde ein neues Bau- und Erschließungskonzept
einschließlich der Errichtung einer Laufbahn und weiterer Außensportanlagen
erarbeitet, dass nunmehr dem vorliegenden Entwurf zugrunde liegt. Aufgrund des
konkretisierten Konzeptes wurden der Geltungsbereich des Bebauungsplanes, die
Baugrenzen sowie die Grünflächen angepasst. Ebenfalls wurde der Umweltbericht
an die erweiterte Planung angepasst.
Anlagen
Entwurf des B-Planes Nr. 22 vom 21.08.2017, Begründung,
Umweltbericht
Zustimmung zu einer überplanmäßigen Ausgabe
Beschlussvorschlag:
1.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde
Papendorf billigt den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 22
"Schulsporthalle am Campus" und den Entwurf der Begründung dazu.
2.
Die Gemeindevertretung beschließt, den Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. 22 einschließlich der Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich
auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der
Auslegung zu benachrichtigen.
3.
Die
Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.
Finanzielle
Auswirkungen
( ) Keine
( ) Ja, im Rahmen des
Haushaltsplanes
(X) Ja, abweichend vom
Haushaltsplan
(siehe Anlage „Zustimmung zu einer über- /außerplanmäßigen Auszahlung/Aufwendung“ bzw. verbale Erläuterung)
( ) Ja, erstmals in
Folgejahren
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister Herr Zeplien |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter Bauverwaltung Herr Breitrück |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung Frau Dr. Simon |