Problembeschreibung/Begründung:
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss des Amtes zum 31. Dezember 2013 i. d. F. vom 25.09.2017 geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt die so wesentlich wären, dass sie der Entlastung des Amtsvorstehers durch den Amtsauschuss entgegenstehen könnten. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 25.09.2017 dem Amtsausschuss empfohlen, den Amtsvorsteher für das Haushaltsjahr 2013 zu entlasten.
Anlagen
Keine
Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss
des Amtes Warnow-West entlastet gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 KV M-V den Amtsvorsteher für das
Haushaltsjahr 2013.
Finanzielle
Auswirkungen
(x ) Keine
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Einvernehmen erteilt Amtsvorsteher |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |