Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013

Betreff
Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013
Vorlage
VO/FV/10-0358/2017
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat am 25.09.2017 den Jahresabschluss des Amtes Warnow-West zum 31. Dezember 2013 gemäß § 3a KPG geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfvermerk und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Jahresabschluss incl. Prüfungsbericht, Prüfungsvermerk und Bestätigungsvermerk ist dieser Vorlage beigefügt.

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung durch den Amtsausschuss entgegenstehen könnten.

 

Bilanzsumme per 31.12.2013                                                                    23.744.383,41 €

Jahresergebnis in der Ergebnisrechnung 2013 Nr. 37                          485.387,79 €

Finanzmittelüberschuss in der Finanzrechnung 2013 N. 42               472.880,41 €.

 

Anlagen

Jahresabschluss des Amtes Warnow-West zum 31. Dezember 2013 bestehend aus

Ergebnisrechnung

Finanzrechnung

Teilrechnungen (nur elektronisch)

Bilanz

Anhang mit Anlagen

                Anlagenübersicht (nur elektronisch)

                Forderungsübersicht (nur elektronisch)

                Verbindlichkeitenübersicht (nur elektronisch)

Übersicht über die über das Ende des Haushaltsjahres hinaus geltenden Haushaltsermächtigungen (nur elektronisch)

Bestimmung des Vortrages für die Finanzrechnung (nur elektronisch)

Übersicht über den Stand der Rückstellungen (nur elektronisch)

Ergebnis der umlagefinanzierten Produkte (nur elektronisch)

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Amtsausschuss des Amtes Warnow-West stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss des Amtes Warnow-West zum 31. Dezember 2013 i. d. F. vom 25.09.2017 fest. Der ausgewiesene und festgestellte Jahresüberschuss in Höhe von 485.387,79 € wird gemäß § 44 Abs. 5 GemHVO-Doppik i. d. F. vom 19. Mai 2016 auf neue Rechnung vorgetragen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

(x ) Keine

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Amtsvorsteher

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung