Beschluss von über-/außerplanmäßigen Auszahlungen/Aufwendungen im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013

Betreff
Beschluss von über-/außerplanmäßigen Auszahlungen/Aufwendungen im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013
Vorlage
VO/FV/10-0357/2017
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Gemäß § 48 Abs. 3 Nr. 4 KV M-V sind in Ausnahmefällen Planabweichungen möglich, wenn die Planabweichungen erst nach Ablauf des Haushaltsjahres bekannt werden. Die Aufwendungen werden im Zuge des Jahresabschlusses gebilligt.

Die über-/außerplanmäßigen Auszahlungen/Aufwendungen ergaben sich im Zuge der Abschlussarbeiten. Mehraufwendungen an Abschreibungen resultieren daraus, dass die Abschreibungen zur Haushaltsplanung nur geschätzt werden konnten. Die tatsächlichen Werte werden erst im Zuge der Jahresabschlussarbeiten ermittelt.

Die Deckung der überplanmäßigen Auszahlungen/Aufwendungen ist durch Mehreinzahlungen/Mehrerträge und Minderaufwendungen/Minderauszahlungen gegeben. Die Überschreitungen und die Deckungsmittel werden in der Anlage detailliert erläutert.

 

Anlagen

Zustimmung zu über-/außerplanmäßigen Auszahlungen/Aufwendungen

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Amtsausschuss des Amtes Warnow-West beschließt Haushaltsüberschreitungen im Jahresabschluss 2013 in Höhe von:

 

Ergebnisrechnung

 

über-/außerplanmäßige Aufwendungen im Teilhaushalt 1                                        49.768,85 €,

über-/außerplanmäßige Aufwendungen im Teilhaushalt 2                                        24.818,80 €,

über-/außerplanmäßige Aufwendungen im Teilhaushalt 3                                              479,23 €,

über-/außerplanmäßige Aufwendungen im Teilhaushalt 4                                           5.345,41 €,

 

Finanzrechnung

 

über-/außerplanmäßige Auszahlungen im Teilhaushalt 1                                           16.647,33 €.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

 ( x) Ja, abweichend vom Haushaltsplan

(siehe Anlage „Zustimmung zu über-/außerplanmäßigen Auszahlung/Aufwendung“)

 

 

 

 

 

________________

_______________________

_____________________

Einvernehmen erteilt

Amtsvorsteher

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung