Problembeschreibung/Begründung:
Gemäß § 48 Abs. 3 Nr. 4 KV M-V sind in Ausnahmefällen Planabweichungen möglich, wenn die Planabweichungen erst nach Ablauf des Haushaltsjahres bekannt werden. Die Aufwendungen werden im Zuge des Jahresabschlusses gebilligt.
Die über-/außerplanmäßigen Auszahlungen/Aufwendungen ergaben sich im Zuge der Abschlussarbeiten. Mehraufwendungen an Abschreibungen resultieren daraus, dass die Abschreibungen zur Haushaltsplanung nur geschätzt werden konnten. Die tatsächlichen Werte werden erst im Zuge der Jahresabschlussarbeiten ermittelt.
Die Deckung der überplanmäßigen Auszahlungen/Aufwendungen ist durch Mehreinzahlungen/Mehrerträge und Minderaufwendungen/Minderauszahlungen gegeben. Die Überschreitungen und die Deckungsmittel werden in der Anlage detailliert erläutert.
Anlagen
Zustimmung zu über-/außerplanmäßigen Auszahlungen/Aufwendungen
Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss
des Amtes Warnow-West beschließt Haushaltsüberschreitungen im Jahresabschluss
2013 in Höhe von:
Ergebnisrechnung
über-/außerplanmäßige
Aufwendungen im Teilhaushalt 1
49.768,85 €,
über-/außerplanmäßige
Aufwendungen im Teilhaushalt 2
24.818,80 €,
über-/außerplanmäßige
Aufwendungen im Teilhaushalt 3 479,23 €,
über-/außerplanmäßige
Aufwendungen im Teilhaushalt 4 5.345,41 €,
Finanzrechnung
über-/außerplanmäßige
Auszahlungen im Teilhaushalt 1 16.647,33
€.
Finanzielle
Auswirkungen
( x) Ja, abweichend vom Haushaltsplan
(siehe Anlage „Zustimmung zu über-/außerplanmäßigen Auszahlung/Aufwendung“)
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Einvernehmen erteilt Amtsvorsteher |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |