Problembeschreibung/Begründung:
Im Rahmen der Prüfung der vorgelegten Unterlagen bei der unteren Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Rostock wurde festgestellt, dass der § 7 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 nicht mit den Angaben im Stellenplan übereinstimmt. Die im Stellenplan dargestellten 0,25 Vollzeitäquivalente (VzÄ) sind in der Haushaltssatzung 2017 aufzunehmen. Ab dem 01.01.2017 ist die Einstellung eines Objektverantwortlichen in der Gemeinde erfolgt und im Stellenplan mit 0,25 VzÄ ausgewiesen. Dieses wurde in der bereits beschlossenen Haushaltssatzung nicht berücksichtigt und somit fehlerhaft dargestellt. Daher ist es erforderlich, die Haushaltssatzung zu ändern und durch die Gemeindevertretersitzung einen entsprechenden Beschluss zu fassen. Alle anderen Feststellungen des Haushaltsplanes 2017 bleiben unverändert.
Anlagen
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017
Stellenplan
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow beschließt die Haushaltssatzung mit
den Anlagen für das Haushaltsjahr 2017.
Finanzielle
Auswirkungen
(x ) Keine
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |