Beschluss über die Änderung der Ausführung für die Erneuerung der Straße Zum Gutshof und die überplanmäßige Ausgabe infolge der Ausschreibung

Betreff
Beschluss über die Änderung der Ausführung für die Erneuerung der Straße Zum Gutshof und die überplanmäßige Ausgabe infolge der Ausschreibung
Vorlage
VO/BV/50-0408/2017
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Die Gemeinde Pölchow hat am 27.09.2016 den Beschluss gefasst, die Straße Zum Gutshof zu erneuern (Beschluss Nr. Nr 47-11/16). Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung lag die im Bauausschuss abgestimmte Vorplanung vor. Auf dieser Grundlage erfolgte auch die Beantragung von Fördermitteln.

 

Im weiteren Planungsverlauf stellte sich heraus, dass die durch die Gemeinde beschlossene technische Lösung mit einem überfahrbaren Gehweg nicht durch alle zuständigen Fachbehörden genehmigt wird. Die angepasste und abgestimmte Planung ist als Anlage 1 beigefügt. Die schriftliche Genehmigung steht noch aus.

 

Die Untersuchung des Baugrunds ergab erhöhte Schadstoffbelastungen im Unterbau der Straße, so dass damit zu rechnen ist, dass die Entsorgung des Aushubmaterials voraussichtlich kostenintensiver ist als geplant. Die Analytik erfolgt baubegleitend.

 

Die Vergabe der Bauleistung erfolgte nach einer Öffentlichen Ausschreibung.

 

Aktueller Kostenplan:

 

Planung, Baugrund, Vermessung:                                            71.000,00 €

Bauleistung:                                                                                     341.000,00 €

Gesamtkosten:                                                                              412.000,00 €

 

Damit werden die ursprünglichen Gesamtkosten von 370.000,00 € überschritten. Zur Deckung können die verbleibenden Haushaltsmittel aus der Baumaßnahme Buchholzer Weg 2. BA herangezogen werden (Anlage 2).

 

Die Gemeinde hat die Erneuerung der Straße Zum Gutshaus bisher ohne Fördermittel geplant, möchte aber die in Aussicht gestellten Fördermittel zur Verringerung des Eigenanteils in Anspruch nehmen. Auf den Eigenanteil der Gemeinde  werden nach Abzug der Fördermittel Anliegerbeiträge erhoben.

 

Für das Bauvorhaben wurden bereits Fördermittel in Höhe von 254.086,00 € bewilligt, diese werden aber nur ausgereicht, wenn das Vorhaben so wie beantragt umgesetzt und nach einer genehmigten Planung gebaut wird. Die erfolgte Planungsänderung erfordert somit zugleich eine Änderung des Zuwendungsbescheides, welche bereits beantragt wurde. Sobald der geänderte Zuwendungsbescheid vorliegt, darf mit der Bauausführung begonnen werden.

 

 

Anlagen

  1. Geänderte Planung (Lageplan und Schnitte)
  2. Zustimmung zu einer überplanmäßigen Auszahlung

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Pölchow beschließt

 

  1. die Ausführung der Erneuerung der Straße Zum Gutshof  entsprechend der geänderten Planung (Anlage 1) vorbehaltlich der Genehmigung aller Fachbehörden und der Bewilligung von Fördermitteln

 

und

 

  1. die überplanmäßige Ausgabe im Produktsachkonto 54100.0960.P10 in Höhe von 42.000 EUR (Anlage 2) infolge der Ausschreibung.  

 

Finanzielle Auswirkungen

 

 (X) Ja, abweichend vom Haushaltsplan

(siehe Anlage „Zustimmung zu einer überplanmäßigen Auszahlung)

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung