Problembeschreibung/Begründung:
Gemäß § 4 Abs. 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Pölchow trifft der Hauptausschuss Entscheidungen über Miet- und Pachtverträge ab einer Laufzeit von 2 Jahren. Gemäß § 22 Abs. 2 KV M-V kann die Gemeindevertretung Angelegenheiten, die sie übertragen hat, jederzeit an sich ziehen. Wurde eine Angelegenheit durch die Hauptsatzung übertragen, kann die Gemeindevertretung sie nur durch Beschluss mit der Mehrheit aller Gemeindevertreter wieder an sich ziehen.
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung Pölchow beschließt, die auf den Hauptausschuss übertragenen
Entscheidungszuständigkeiten für folgende Einzelfälle wieder an sich zu ziehen:
- Beschluss einer überplanmäßigen Auszahlung für den
Investitionskostenzuschuss Erweiterungsbau WSK (PSK 215.019) im Jahr 2017
- Kündigung eines
Pachtvertrages (VO/BV/50-0391/2017)
- Kündigung eines
Pachtvertrages (VO/BV/50-0392/2017)
Finanzielle
Auswirkungen
(x) Keine
( ) Ja, im Rahmen des
Haushaltsplanes
( ) Ja, abweichend vom
Haushaltsplan
(siehe Anlage „Zustimmung zu einer über- /außerplanmäßigen Auszahlung/Aufwendung“ bzw. verbale Erläuterung)
( ) Ja, erstmals in
Folgejahren
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Einvernehmen
erteilt Bürgermeisterin |
fachliche
Richtigkeit Fachdienstleiterin
Allg. Verwaltung |
haushaltsrechtliche
Richtigkeit Fachdienstleiterin
Finanzverwaltung |