Rückholung von auf den Hauptausschuss übertragenen Entscheidungszuständigkeiten

Betreff
Rückholung von auf den Hauptausschuss übertragenen Entscheidungszuständigkeiten
Vorlage
VO/AV/50-0407/2017
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Gemäß § 4 Abs. 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Pölchow trifft der Hauptausschuss Entscheidungen über Miet- und Pachtverträge ab einer Laufzeit von 2 Jahren. Gemäß § 22 Abs. 2 KV M-V kann die Gemeindevertretung Angelegenheiten, die sie übertragen hat, jederzeit an sich ziehen. Wurde eine Angelegenheit durch die Hauptsatzung übertragen, kann die Gemeindevertretung sie nur durch Beschluss mit der Mehrheit aller Gemeindevertreter wieder an sich ziehen.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Pölchow beschließt, die auf den Hauptausschuss übertragenen Entscheidungszuständigkeiten für folgende Einzelfälle wieder an sich zu ziehen:

 

- Beschluss einer überplanmäßigen Auszahlung für den Investitionskostenzuschuss Erweiterungsbau                WSK (PSK 215.019) im Jahr 2017

- Kündigung eines Pachtvertrages (VO/BV/50-0391/2017)

- Kündigung eines Pachtvertrages (VO/BV/50-0392/2017)

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

(x) Keine

( ) Ja, im Rahmen des Haushaltsplanes

( ) Ja, abweichend vom Haushaltsplan

(siehe Anlage „Zustimmung zu einer über-          /außerplanmäßigen Auszahlung/Aufwendung“ bzw. verbale Erläuterung)

( ) Ja, erstmals in Folgejahren 

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeisterin

 

fachliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Allg. Verwaltung

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung