Unterrichtung zum Erfüllungsstand über den Haushaltsvollzug 2017

Betreff
Unterrichtung zum Erfüllungsstand über den Haushaltsvollzug 2017
Vorlage
IV/FV/50-0405/2017
Art
Informationsvorlagen

Sachverhalt:

Nach § 20 GemHVO-Doppik hat die Bürgermeisterin unterjährig über den Haushaltsvollzug des laufenden Haushaltsjahres zu berichten.

 

Die Haushaltsdurchführung verläuft im Rahmen der Haushaltsplanung.

Bei der Gewerbesteuerumlage wird der Haushaltsansatz nicht ausreichen, da deutlich mehr Gewerbesteuern erzielt werden, als geplant. Eine Deckung aus den Mehreinnahmen ist im Haushalt vorgesehen.

Minderaufwendungen/-auszahlungen werden durch die zwischenzeitliche Absenkung der Kreisumlage auf 39,69 % der Umlagegrundlagen erzielt. Für 2018 sind bereits 39,5 % beschlossen, so dass mit einer deutlich höheren Kreisumlage zu rechnen ist.

Die Investitionsvorhaben (Buchholzer Weg und Straße zum Gutshof) wurden ohne Fördermittel im Haushalt veranschlagt. Für beide Vorhaben wurde Förderung gewährt. Während für den Buchholzer Weg der Kostenrahmen nicht ausgeschöpft werden musste, wird es für die Straße Zum Gutshof erforderlich, die zusätzlichen Mittel teilweise zur Deckung der Maßnahme heranzuziehen.

Anlagen:

keine