Sachverhalt:
Nach § 20
GemHVO-Doppik hat die Bürgermeisterin unterjährig über den Haushaltsvollzug des
laufenden Haushaltsjahres zu berichten.
Die Haushaltsdurchführung
verläuft im Rahmen der Haushaltsplanung.
Bei der
Gewerbesteuerumlage wird der Haushaltsansatz nicht ausreichen, da deutlich mehr
Gewerbesteuern erzielt werden, als geplant. Eine Deckung aus den Mehreinnahmen
ist im Haushalt vorgesehen.
Minderaufwendungen/-auszahlungen
werden durch die zwischenzeitliche Absenkung der Kreisumlage auf 39,69 % der
Umlagegrundlagen erzielt. Für 2018 sind bereits 39,5 % beschlossen, so dass mit
einer deutlich höheren Kreisumlage zu rechnen ist.
Die Investitionsvorhaben (Buchholzer Weg und Straße zum Gutshof) wurden ohne Fördermittel im Haushalt veranschlagt. Für beide Vorhaben wurde Förderung gewährt. Während für den Buchholzer Weg der Kostenrahmen nicht ausgeschöpft werden musste, wird es für die Straße Zum Gutshof erforderlich, die zusätzlichen Mittel teilweise zur Deckung der Maßnahme heranzuziehen.
Anlagen:
keine