Unterrichtung zum Erfüllungsstand über den Haushaltsvollzug 2017

Betreff
Unterrichtung zum Erfüllungsstand über den Haushaltsvollzug 2017
Vorlage
IV/FV/80-0494/2017
Art
Informationsvorlagen

Sachverhalt:

Nach § 20 GemHVO-Doppik hat der Bürgermeister unterjährig über den Haushaltsvollzug des laufenden Haushaltsjahres zu berichten.

 

Die Haushaltsdurchführung verläuft im Rahmen der Haushaltsplanung.

Der Haushaltsansatz für die Gewerbesteuer kann aktuell noch nicht erreicht werden. Der Erfüllungsstand liegt bei knapp über 80 %.

Minderaufwendungen/-auszahlungen werden hingegen infolge der zwischenzeitlichen Absenkung der Kreisumlage auf 36,69 % der Umlagegrundlagen erzielt. Für 2018  sind bereits 39,5 % beschlossen, so dass mit einer deutlich höheren Kreisumlage zu rechnen ist.

Anlagen:

keine