Sachverhalt:
Nach § 20
GemHVO-Doppik hat der Bürgermeister unterjährig über den Haushaltsvollzug des
laufenden Haushaltsjahres zu berichten.
Die Haushaltsdurchführung
verläuft im Rahmen der Haushaltsplanung.
Der Haushaltsansatz
für die Gewerbesteuer kann aktuell noch nicht erreicht werden. Der
Erfüllungsstand liegt bei knapp über 80 %.
Minderaufwendungen/-auszahlungen werden hingegen infolge der zwischenzeitlichen Absenkung der Kreisumlage auf 36,69 % der Umlagegrundlagen erzielt. Für 2018 sind bereits 39,5 % beschlossen, so dass mit einer deutlich höheren Kreisumlage zu rechnen ist.
Anlagen:
keine