Beschluss zur Widmung einer Gemeindestraße

Betreff
Beschluss zur Widmung einer Gemeindestraße
Vorlage
VO/BV/30-0668/2017
Art
Beschlussvorlage

 

 

Problembeschreibung/Begründung:

Die Widmung ist die Verfügung des Straßenbaulastträgers, durch die eine Straße die Eigenschaft einer öffentlichen Straße erhält. Der Straßenbaulastträger, die Gemeinde, soll regelmäßig auch Eigentümer der Straßenflächen sein. Im konkreten Fall steht ein kleiner Straßenbereich im Privateigentum, die Zustimmung zur Widmung liegt aber vor. Ein Flächenerwerb in Folgejahren wäre sinnvoll und anzustreben.

Durch die Widmung werden die öffentliche Indienststellung und die Verkehrssicherungspflicht verbindlich im Umfang der Widmung festgelegt. Die Widmung führt zur uneingeschränkten Anwendbarkeit der straßenrechtlichen Vorschriften. Somit steht die Straße unter einem öffentlich-rechtlichen Schutz. Die Widmung ist aber auch entscheidende Voraussetzung für die Möglichkeit der Erhebung von öffentlich-rechtlichen Abgaben wie Sondernutzungsgebühren etc.   

 

Anlagen

Widmungsverfügung und Übersichtskarte

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf beschließt die Widmung der Straße

-       Buchholzer Straße 15-17 in Niendorf

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

(X) Keine, unmittelbar aus der Widmung erwachsen keine finanziellen Verpflichtungen

( ) Ja, im Rahmen des Haushaltsplanes

( ) Ja, abweichend vom Haushaltsplan

(siehe Anlage „Zustimmung zu einer über-   /außerplanmäßigen Auszahlung/Aufwendung“ bzw. verbale Erläuterung)

( ) Ja, erstmals in Folgejahren 

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung