Sachverhalt:
Nach § 20
GemHVO-Doppik hat der Bürgermeister unterjährig über den Haushaltsvollzug des
laufenden Haushaltsjahres zu berichten.
Die
Haushaltsdurchführung verläuft im Rahmen der Haushaltsplanung.
Zwei Kredite wurden
wie geplant abgelöst, ein weiterer umgeschuldet (0,43 %).
Die
Kreditgenehmigung zur Neuaufnahme eines Kredites über 750.000 EUR wurde
erteilt. Der Kredit wird erst aufgenommen, wenn die Finanzmittel benötigt
werden und/oder eine Verschlechterung der Marktkonditionen erkennbar wird.
Minderaufwendungen/-auszahlungen werden durch die zwischenzeitliche Absenkung der Kreisumlage auf 36,69 % der Umlagegrundlagen erzielt. Für 2018 sind bereits 39,5 % beschlossen, so dass mit einer deutlich höheren Kreisumlage zu rechnen ist.
Anlagen: