Problembeschreibung/Begründung:
Mit dem Beschluss Nr. 62-11/17 in der GV vom 29.06.2017
hat die Gemeinde versucht die bestehenden Konflikte, die durch den defekten
Poller im Bereich der Straßen Admannshäger Weg und Eschenholt erzeugt wurden,
zu lösen. Mit Hilfe eines Ingenieurbüros für Verkehrsplanung sollte durch
Erstellung eines neuen Gesamtverkehrskonzeptes mit den Zielen
1. Rückbau des Pollers im Eschenholt und Aufhebung des
Durchfahrtsverbotes vom Admannshäger Weg aus
2.Rückbau der baulichen Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung
im Admannshäger Weg und im Kattenstiert sowie Aufhebung der vorhandenen
Einbahnstraßenregelung im Kattenstiert
eine ausgewogene
Lösung für alle Anwohner erreicht werden.
Die Gemeinde kann die unterschiedlichen Interessen der
Anwohner des Wohngebietes Ahrensholt nach den Anwohnergesprächen vom 29.05.2017
und trotz der Beschlussfassung vom 29.06.2017 nicht vereinen.
Aufgrund mehrfacher Anwohnerpetitionen an den
Bürgerbeauftragten MV hat sich die Untere Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreis
Rostock an den Bürgermeister gewendet. In einem Dienstgespräch hat die
Rechtsaufsicht auf Probleme und Folgen bei der Umsetzung des Beschlusses vom
29.06.2017 hingewiesen.
Darüber hinaus ist weiterhin die gültige
Verkehrsrechtliche Anordnung Nr. 14/3 vom 30.06.2003 umzusetzen.
Somit ist der Beschluss Nr. 62-11/17 vom 29.06.2017
aufzuheben.
Die Reparatur des
Pollers kann nach Beschlussfassung beauftragt werden. Durch den Bürgermeister
kann entsprechend Hauptsatzung die Überplanmäßige Ausgabe zur Reparatur
(aktuelles Kostenangebot von Firma SUR 3.749,24 EUR) unterzeichnet werden.
Lieferfristen der Ersatzteile: ca. 6-8 Wochen
Anlagen
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen beschließt die
Aufhebung des Beschlusses Nr. 62-11/17 vom 29.06.2017 Beschluss über die
Neuregelung der vorhandenen Verkehrsführung und – beruhigung im Bereich B-Plan
Nr. 5 Wohngebiet „Ahrensholt“
Finanzielle
Auswirkungen
( ) Keine
(X) Ja, im Rahmen des
Haushaltsplanes
( ) Ja, abweichend vom
Haushaltsplan, s. o.
(siehe Anlage „Zustimmung zu einer über- /außerplanmäßigen Auszahlung/Aufwendung“ bzw. verbale Erläuterung)
( ) Ja, erstmals in
Folgejahren
________________ |
_______________________ |
_____________________ |
Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |