Problembeschreibung/Begründung:
Die Ostseesparkasse
Rostock beabsichtigt in Kritzmow die Errichtung eines Filialgebäudes zur
Verbesserung des Angebotes von Bankdienstleistungen und der Kundenberatung. Als
Standort ist eine Fläche auf dem zzt. gemeindeeigenen Flurstück 59/13 (Flur 1,
Gemarkung Kritzmow) nordöstlich der Gemeindestraße Am Karauschensoll
vorgesehen. Die Fläche ist durch den B-Plan Nr. 18 zzt. als Sondergebiet für
den Einzelhandel festgesetzt und liegt außerhalb der überbaubaren
Grundstücksflächen. Die OSPA beantragte deshalb eine entsprechende Änderung des
Bebauungsplans Nr. 18.
Eine auf den
Sparkassenneubau gerichtete B-Planänderung setzt auch voraus, dass die
bauordnungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Errichtung
baulicher Anlagen gewährleistet sind:
Eine
Verkehrsanbindung (Grundstückszufahrt) von der Gemeindestraße Am Karauschensoll
ist aus verkehrsorganisatorischen Gründen ausgeschlossen (vgl.
Verkehrsgutachten B-Plan Nr. 20 / Norma). Die Planänderung kann deshalb nur
dann wirksam zustande kommen, wenn die OSPA ein Wegerecht auf dem Netto-
und/oder Kritzmow Park-Grundstück nachweisen kann.
Für den Stellplatznachweis sind Lösungen auf benachbarten Grundstücken
bisher nicht ersichtlich. In das beabsichtigte Baugrundstück sind deshalb
ausreichend Flächen für den Nachweis der erforderlichen Stellplatzzahl einzubeziehen.
Mit der Planänderung kann die bisher als temporäre Flächennutzung
zugelassene Schrägzufahrt zum Kritzmow Park aufgehoben werden, da eine
nachhaltig tragfähige Zufahrtslösung inzwischen hergestellt ist.
Das Plangebiet ist allseitig von Siedlungsflächen umgeben; der B-Plan
ist deshalb der Innenentwicklung i.S.v. § 13a BauGB zuzurechnen und kann im
beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Eine Umweltprüfung und ein
Eingriffsausgleich für die zusätzliche zugelassene Flächenversiegelung sind
deshalb nicht erforderlich. Die mit Kompensationswirkung festgesetzten
Anpflanzgebote über 4 Bäume auf dem Vorhabengrundstück sind gleichwohl zu
ersetzen.
Der Antragsteller
hat seine Bereitschaft erklärt, die mit der Planung entstehenden Kosten zu
tragen. Über die Tragung der Planungskosten (einschl. Vermessung, ggf.
erforderlicher Gutachten usw.) wird ein Städtebaulicher Vertrag geschlossen.
Ein Vertragsentwurf wurde mit dem Antragsteller abgestimmt.
Anlagen
Änderungsbereich der 1. Änderung
Beschlussvorschlag:
1. |
Die Gemeindevertretung beschließt, den B-Plan Nr.
18 „Am Karauschensoll“ zu ändern. Der Änderungsbereich liegt in Kritzmow südwestlich
des Netto-Marktes und nordöstlich der Gemeindestraße Am Karauschensoll (Flst. 59/13, Flur 1, Gmk. Kritzmow). Die Planänderung dient der Errichtung eines
Filialgebäudes der Ostseesparkasse Rostock und der vorhabenbezogenen Ordnung
der Verkehrs- und Zufahrtsverhältnisse. |
2. |
Der B-Plan soll im beschleunigten Verfahren gem.
§ 13a BauGB geändert werden. |
3. |
Dieser
Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen, sobald die Tragung der
Planungskosten vertraglich gesichert ist. |
Finanzielle
Auswirkungen
(X) Keine, alle Kosten
werden vom Investor getragen
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister Herr Kaiser |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter Bauverwaltung Herr Breitrück |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung Frau Dr. Simon |