Problembeschreibung/Begründung:
Im feldseitigen
Bereich der Wohngrundstücke Finkenweg 3 – 13 ist eine 7,5 bis 10 m breite
private Grünfläche mit Anpflanzgeboten festgesetzt. Diese Fläche übernimmt
Ausgleichsfunktionen; eine bauliche Nutzung (auch mit Nebenanlagen) ist hier
zzt. unzulässig. Die Ausgleichsfunktion hat der Erschließungsträger
entsprechend Erschließungsvertrag im Grundbuch der betroffenen Grundstücke
zugunsten der Gemeinde Kritzmow gesichert. Eine zwangsweise Umsetzung der
Ausgleichsmaßnahmen ist insoweit möglich.
Einzelne der
betroffenen Grundstückskäufer verweigern gleichwohl die Umsetzung und Duldung
der festgesetzten Anpflanzungen. Vereinzelt wurden innerhalb der Grünflächen
baurechtswidrig Gebäude und Anlagen errichtet. Die fehlenden
Ausgleichsmaßnahmen behindern die ordnungsgemäße Abnahme der
Erschließungslangen. Gleichzeitig ist auch im Privatverkehr der Vollzug der
abgeschlossenen Kaufverträge aus diesem Grund nicht möglich; private
Baufinanzierungen können nicht ordnungsgemäß abgewickelt werden.
Zur Erhaltung des
sozialen Friedens in der Gemeinde und zur Vermeidung eines dauerhaften Streits
über den Erhaltungszustand der Anpflanzungen soll auf eine Durchsetzung der
Ausgleichsmaßnahmen auf den Privatflächen verzichtet werden. Mit dem
Erschließungsträger wurde dazu ersatzweise ein für die Gemeinde kostenneutrales
Maßnahmekonzept abgestimmt. Danach soll nunmehr ein 7,5 m breiter, öffentlicher
Pflanzstreifen auf der angrenzenden Ackerfläche durch den Erschließungsträger
hergestellt werden. Die Pflanzbindung auf den betroffenen privaten Grünflächen
soll im Gegenzug aufgehoben werden. Der Erschließungsträger hat sich den Zugriff
auf die erforderliche Ackerfläche gesichert, so dass die Umsetzung der
Ersatzpflanzungen und eine anschließende (kostenfreie) Übertragung der Fläche
an die Gemeinde ohne Beschränkungen möglich sind. Der Erschließungsvertrag ist
entsprechend anzupassen.
Die Verfahrensweise
ist mit dem Landkreis Rostock (Planungsamt, Naturschutzbehörde) abgestimmt und
stößt dort nicht auf Bedenken. Die planerischen Grundzüge des B-Plans Nr. 5-4
sind von der Verschiebung des Pflanzstreifens um ca. 7.5 m nicht berührt; der
B-Plan kann deshalb im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB geändert werden
– die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden erfolgt dabei in einem
einzigen Durchgang und kann auf die unmittelbar von den Änderungen Betroffenen
beschränkt werden.
Der Erschließungsträger
hat seine Bereitschaft erklärt, die mit der Planänderung entstehenden Kosten zu
tragen. Über die Tragung der Planungskosten
wird ein Städtebaulicher Vertrag geschlossen.
Anlagen
Änderungsbereich der 1. Änderung
Beschlussvorschlag:
1. |
Die Gemeindevertretung beschließt, den B-Plan Nr.
5-4 „Erweiterung Schäferwiese“ zu ändern. Der Änderungsbereich betrifft den
feldseitigen Bereich der Wohngrundstücke Finkenweg 3 – 13 in Kritzmow
(Gemarkung Kritzmow, Flur 2, Flurst. 86/15, /19, 28/5, /8 - /14, 27/10, /42 -
/48). Die Planänderung dient der Aufgabe bestehender
Anpflanzgebote auf den feldseitig orientierten privaten Grünflächen und der
Neufestsetzung einer 7,5 m breiten öffentlichen Grünfläche mit
Anpflanzgeboten für Sträucher auf der anschließenden Ackerfläche. |
2. |
Der B-Plan soll im vereinfachten Verfahren gem. §
13 BauGB geändert werden. |
3. |
Dieser
Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen, sobald die Tragung der
Planungskosten vertraglich gesichert ist. |
Finanzielle
Auswirkungen
(X) Keine, die Kosten
werden vom Investor getragen
________________ |
_______________________ |
_____________________ |
Einvernehmen erteilt Bürgermeister Herr Kaiser |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter Bauverwaltung Herr Breitrück |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung Frau Dr. Simon |