Problembeschreibung/Begründung:
·
Aufgrund
des Hinweises eines Einwohners in der GV-Sitzung vom 07.03.2017 über eine
mögliche Gefährdung für fahrradfahrende Kinder an den „Schikanen“ (richtige
Bezeichnung: Umlaufsperre) auf dem Radweg in Pölchow, Rostocker Straße,
gegenüber Nr. 10, wurde die Problematik in die Protokollkontrolle aufgenommen.
·
Zunächst
wäre dazu festzustellen, dass sich in unseren Unterlagen für die vorhandene
Umlaufsperre derzeit keine
verkehrsrechtliche Anordnung (VAO) der Straßenverkehrsbehörde (StVB)
findet; allerdings wurde seinerzeit in das Abnahmeprotokoll
für den Radweg allgemein die Errichtung einer „Umlaufsperre mit
Reflektoren“ aufgenommen.
·
Zur
Prüfung des Sachverhalts erfolgte daher seitens der Verwaltung eine Anfrage bei
der StVB. Gemäß dortigem Schreiben vom 15.06.2017 sind Umlaufsperren (hier: zwei Absperrbügel) schon Verkehrseinrichtungen im Sinne § 43 Abs.1 Satz 1 StVO und somit anordnungspflichtig. Bei der
Frage nach der Erforderlichkeit der Umlaufsperre wäre jeweils deren Zweck heranzuziehen. Vorliegend sollen
die Radfahrer durch den Einbau der Umlaufsperre wegen des nahenden Endes des
Radweges dem Anschein nach lediglich zum
Absteigen bewegt werden.
·
Nach
Auffassung der StVB wäre an o. g.
Standort eine Umlaufsperre nicht
zwingend erforderlich. Vor Ort ist nämlich deutlich zu erkennen, dass
die beabsichtigte Wirkung der Sperre einfach durch Umfahrung auf dem Seitenstreifen aufgehoben wird. Auch ist mit Blick auf die vorhandene Beschilderung am Ende des Radweges mit Verkehrszeichen
240 StVO (gemeinsamer Fuß- und Radweg) i. V. m. Zusatzzeichen 1012-31 StVO
(Ende) und die Unterordnung des Radweges gegenüber der Dorfstraße durch VZ 205
StVO (Vorfahrt gewähren!) eine Umlaufsperre entbehrlich.
·
Wichtig
in diesem Zusammenhang ist auch, dass der ADFC (Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e. V.) im Ergebnis seiner Befahrung
der Radwegstrecke im Juli/August 2016
ein Entfernen der Umlaufsperre
empfohlen hat.
·
Seitens
der Verwaltung wird aufgrund dieser Sach- und Rechtslage daher auf einen Rückbau der Umlaufsperre orientiert. Da es bisher keine VAO
gibt, könnte ein Rückbau ohne weiteres
erfolgen.
·
Sofern
die Gemeinde die Umlaufsperre jedoch weiterhin im Bestand behalten möchte, wäre
diese nachzurüsten und auf den Stand der Empfehlungen gemäß ERA 2010 (Empfehlung für
Radverkehrsanlagen; Ausgabe 2010) zu bringen. In diesem Fall müsste im
Nachhinein eine VAO beantragt
werden, die einen entsprechenden Lage-
und Einbauplan enthalten sollte. Dabei wäre auch dem Umstand des Umfahrens
auf dem Seitenstreifen Rechnung zu tragen.
·
Die
Anpassung der Umlaufsperre an die ERA 2010 wäre in jedem Fall mit nicht unerheblichen
Kosten deutlich über 1.000 Euro verbunden; allein der
nachträgliche Einbau zweier sondergefertigter Doppelstabmatten würde ca. 915 € betragen (Angebot dafür liegt
vor). Hinzu kämen ggf. Kosten für ein Versetzen auf Normabstand, die Erneuerung
der Farbmarkierung, die Anbringung von Reflektoren sowie u. U. sogar die
Nachrüstung einer Beleuchtung.
·
Sofern
eine Nachrüstung in Betracht gezogen wird, wären im Haushalt der Gemeinde
zusätzliche Mittel einzustellen, die wiederum die Genehmigung einer überplanmäßigen
Ausgabe erfordern (verfügbarer Ansatz: z. Z. ca. 230 €).
·
Ich
bitte die Gemeindevertretung nunmehr um Rückinformation, ob ein Rückbau oder die Nachrüstung auf Grundlage ERA 2010 der Umlaufsperre
erfolgen soll.
Anlagen:
Empfehlung:
Die
Gemeindevertretung Pölchow empfiehlt im Falle der vorhandenen Umlaufsperren im
Ort Pölchow
wie folgt zu
verfahren:
[ ]* Es
sollte ein Rückbau vorgenommen
werden.
[ ]* Es
sollte eine Nachrüstung nach ERA
28010 erfolgen.
(*
zutreffendes bitte ankreuzen)
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle
Auswirkungen
( x ) keine, sofern nur Rückbau erfolgt
( x ) Ja, abweichend
vom Haushaltsplan, sofern Nachrüstung
nach ERA 2010 erfolgen soll
( ) Ja, erstmals in Folgejahren