Beratung zur Problematik der vorhandenen Umaufsperren ("Schikane") auf dem Radweg Rostocker Straße im Ort Pölchow

Betreff
Beratung zur Problematik der vorhandenen Umaufsperren ("Schikane") auf dem Radweg Rostocker Straße im Ort Pölchow
Vorlage
BE/OS/50-0403/2017
Art
Beratungsvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

·         Aufgrund des Hinweises eines Einwohners in der GV-Sitzung vom 07.03.2017 über eine mögliche Gefährdung für fahrradfahrende Kinder an den „Schikanen“ (richtige Bezeichnung: Umlaufsperre) auf dem Radweg in Pölchow, Rostocker Straße, gegenüber Nr. 10, wurde die Problematik in die Protokollkontrolle aufgenommen.

·         Zunächst wäre dazu festzustellen, dass sich in unseren Unterlagen für die vorhandene Umlaufsperre derzeit keine verkehrsrechtliche Anordnung (VAO) der Straßenverkehrsbehörde (StVB) findet; allerdings wurde seinerzeit in das Abnahmeprotokoll für den Radweg allgemein die Errichtung einer „Umlaufsperre mit Reflektoren“ aufgenommen.

·         Zur Prüfung des Sachverhalts erfolgte daher seitens der Verwaltung eine Anfrage bei der StVB. Gemäß dortigem Schreiben vom 15.06.2017 sind Umlaufsperren (hier: zwei Absperrbügel)   schon Verkehrseinrichtungen im Sinne § 43 Abs.1 Satz 1 StVO und somit anordnungspflichtig.  Bei der Frage nach der Erforderlichkeit der Umlaufsperre wäre jeweils deren Zweck heranzuziehen. Vorliegend sollen die Radfahrer durch den Einbau der Umlaufsperre wegen des nahenden Endes des Radweges dem Anschein nach lediglich zum Absteigen bewegt werden.

·         Nach Auffassung der StVB wäre an o. g. Standort eine Umlaufsperre nicht zwingend erforderlich. Vor Ort ist nämlich deutlich zu erkennen, dass die beabsichtigte Wirkung der Sperre einfach durch Umfahrung auf dem Seitenstreifen aufgehoben wird. Auch ist mit Blick auf die vorhandene Beschilderung am Ende des Radweges mit Verkehrszeichen 240 StVO (gemeinsamer Fuß- und Radweg) i. V. m. Zusatzzeichen 1012-31 StVO (Ende) und die Unterordnung des Radweges gegenüber der Dorfstraße durch VZ 205 StVO (Vorfahrt gewähren!) eine Umlaufsperre entbehrlich.

·         Wichtig in diesem Zusammenhang ist auch, dass der ADFC (Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e. V.) im Ergebnis seiner Befahrung der Radwegstrecke im Juli/August 2016 ein Entfernen der Umlaufsperre empfohlen hat.

·         Seitens der Verwaltung wird aufgrund dieser Sach- und Rechtslage daher auf einen Rückbau der Umlaufsperre orientiert. Da es bisher keine VAO gibt, könnte ein Rückbau ohne weiteres erfolgen.

·         Sofern die Gemeinde die Umlaufsperre jedoch weiterhin im Bestand behalten möchte, wäre diese nachzurüsten und auf den Stand der Empfehlungen gemäß ERA 2010 (Empfehlung für Radverkehrsanlagen; Ausgabe 2010) zu bringen. In diesem Fall müsste im Nachhinein eine VAO beantragt werden, die einen entsprechenden Lage- und Einbauplan enthalten sollte. Dabei wäre auch dem Umstand des Umfahrens auf dem Seitenstreifen Rechnung zu tragen.

·         Die Anpassung der Umlaufsperre an die ERA 2010 wäre in jedem Fall mit nicht unerheblichen Kosten deutlich über 1.000 Euro verbunden; allein der nachträgliche Einbau zweier sondergefertigter Doppelstabmatten würde ca. 915 € betragen (Angebot dafür liegt vor). Hinzu kämen ggf. Kosten für ein Versetzen auf Normabstand, die Erneuerung der Farbmarkierung, die Anbringung von Reflektoren sowie u. U. sogar die Nachrüstung einer Beleuchtung.

·         Sofern eine Nachrüstung in Betracht gezogen wird, wären im Haushalt der Gemeinde zusätzliche Mittel einzustellen, die wiederum die Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe erfordern (verfügbarer Ansatz: z. Z. ca. 230 €).         

·         Ich bitte die Gemeindevertretung nunmehr um Rückinformation, ob ein Rückbau oder die Nachrüstung auf Grundlage ERA 2010 der Umlaufsperre erfolgen soll.

 

Anlagen:

 

Empfehlung:

Die Gemeindevertretung Pölchow empfiehlt im Falle der vorhandenen Umlaufsperren im Ort Pölchow

wie folgt zu verfahren:

 

[  ]*        Es sollte ein Rückbau vorgenommen werden.

 

[  ]*        Es sollte eine Nachrüstung nach ERA 28010 erfolgen.

 

(* zutreffendes bitte ankreuzen)    

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen

 

( x ) keine, sofern nur Rückbau erfolgt

 

( x ) Ja, abweichend vom Haushaltsplan, sofern Nachrüstung nach ERA 2010 erfolgen soll

 

(  ) Ja, erstmals in Folgejahren