Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes Hellbach-Conventer Niederung

Betreff
Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes Hellbach-Conventer Niederung
Vorlage
VO/FV/70-0653/2017
Aktenzeichen
I 25
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Anstelle einer Satzung für die gesamte Gemeinde muss für jeden Wasser- und Bodenverband je eine Satzung beschlossen werden.

In dem Beitrag, den die Gemeinde an den Wasser- und Bodenverband Hellbach-Conventer Niederung zahlt, sind sowohl die Kosten der Gewässerunterhaltung als auch die Kosten des Schöpfwerks enthalten, für welche ab 2018 gesonderte Gebührensätze kalkuliert und erhoben werden.

 

1. Die Umlage für die Gewässerunterhaltung wird wie gehabt nach Gebühreneinheiten erfolgen.

 

WBV Untere Warnow Küste

Beitrag an WBV

(ohne Durchlässe)

Verwaltungs-kosten

umzulegender Betrag

Anzahl GE

Gebührensatz je Gebühreneinheit (GE)                               = umzulegender Betrag   
   Anzahl GE

2017

12.713,03 €

2.102,03 €

14.815,06 €

3.260

4,54 €

 

2. Für das Schöpfwerk wird die Gebühr nutzungsartenunabhängig und hektargleich auf die bevorteilte Fläche umgelegt. Hier wird der Durchschnitt der letzten 3 Jahre zugrunde gelegt (wegen der starken Schwankungen in Abhängigkeit von der Niederschlagsmenge, u.a. Strom für Pumpen).

 

Schöpfwerk

durchschnittliche Kosten je Hektar Vorteilsfläche

2017

2016

2015

Conventer Niederung

11,91 €

12,34 €

12,36 €

11,04 €

 

Seit 2012 lag der Satz bei 5,00 EUR für eine Gebühreneinheit (Gewässerunterhaltung + Schöpfwerke).

Sämtliche Kalkulationsunterlagen zur Ermittlung des Gebührensatzes liegen den Gemeindevertretern bei der Beschlussfassung zur Einsichtnahme vor.

Formulierungen in der bestehenden Satzung müssen angepasst werden, und zwar in § 2 Abs. 2 und § 3 Abs. 2: Die Berechnung der Anzahl der Gebühreneinheiten eines Bescheidempfängers erfolgt nach der gesamten Eigentumsfläche, wobei mehrere Grundstücke zu einem Bescheid zusammengefasst werden.

 

Der Hauptausschuss hat seine Empfehlung für diesen Beschluss am 29.06.17 ausgesprochen.

 

Anlage: Satzung der Gemeinde Lambrechtshagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes Hellbach-Conventer Niederung

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen beschließt die anbei liegende Satzung einschließlich der Kalkulationen der Gebührensätze für die Gewässerunterhaltung und für das Schöpfwerk.

 

Die Gebühren werden wie folgt festgesetzt:

 

Gebührensatz

Gebührenart

4,54

EUR je Gebühreneinheit

allgemeine Gewässerunterhaltung

11,91

EUR je Hektar

Schöpfwerk Conventer Niederung

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 ( X ) Ja. Höhere Einnahmen ab 2018 zur Deckung höherer Ausgaben.

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung