Beschluss über die Neuregelung der vorhandenen Verkehrsführung und -beruhigung im Bereich B-Plan Nr. 5

Betreff
Beschluss über die Neuregelung der vorhandenen Verkehrsführung und -beruhigung im Bereich B-Plan Nr. 5, Wohngebiet "Ahrensholt"
Vorlage
VO/BV/20-0777/2017
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Ausgelöst durch massive Bürgerproteste aus dem Wohngebiet Ahrensholt hat sich die Gemeinde zunehmend mit der Verkehrsproblematik in diesem Bereich beschäftigt.

Zur bisher aktuell bestehenden Verkehrsführung wurde im Jahr 2004 ein Gemeindevertreterbeschluss gefasst (Beschluss-Nr. 17-02/04) welcher eine abweichende Verkehrsführung zum ursprünglichen Bebauungsplan fest schreibt.

Der Bürgermeister informierte über eine Beratung mit Anwohnervertretern am 29.05.2017 und den dort getroffenen Festlegungen.

Gemeinsam wurden folgende Maßnahmen zur Konfliktlösung festgelegt:

  1. Die Verkehrsführung im Wohnpark Ahrensholt erfolgt gemäß rechtskräftigem Bebauungsplan
  2. Der Poller im Eschenholt wird zurück gebaut.
  3. Die Aufpflasterungen im Admannshäger Weg werden zurück gebaut
  4. Die Einbahnstraßenregelungen im Eschenholt und im Kattenstiert werden aufgehoben

Des Weiteren soll ein Verkehrsplanungsbüro zur Untersuchung von Lärmbelastungen im Bereich Admannshäger Weg und Kattenstiert beauftragt werden.

Da es sich hierbei um eine grundsätzliche Absicht der Gemeinde zur Neuregelung handelt, werden alle folgenden Maßnahmen noch separat mit den Fachämtern im Amt Warnow-West und beim Landkreis Rostock abgestimmt.

Derzeit stehen im Haushaltsplan keine Mittel hierfür zur Verfügung.

Der Bauausschuss vom 08.06.2017 empfiehlt einstimmig den Beschluss in der vorliegenden Form zu fassen.

Der Hauptausschuss vom 15.06.2017 empfiehlt einstimmig den Beschluss dahingehend anzupassen, dass kein Verkehrplanungsbüro beauftragt wird und das gesamte WG „Ahrensholt“ als ein verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen wird.  Von Seiten des Amtes wird darauf hingewiesen, dass für alle weiteren Schritte und Abstimmungen mit Ämtern usw. eine Verkehrsplanung die Grundlage ist. Es ist damit ein wichtiges Instrument für alle künftigen (Verkehrs)-planungen und Umsetzungen. In der Kürze der Zeit konnte nicht geprüft und damit auch keine Aussage zur Anordnung einer verkehrsberuhigten Zone durch den Landkreis Rostock getroffen werden. Dies bleibt abzuwarten.

 

Nach Beratung wird der Beschluss geändert gefasst:

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/ Lichtenhagen beschließt ein Ingenieurbüro für Verkehrsplanung zur Erstellung eines Gesamtkonzeptes mit den Zielen

1.     Rückbau des Pollers im Eschenholt und die Aufhebung des Durchfahrtsverbotes vom Admannshäger Weg aus

2.     Rückbau der baulichen Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung im Admannshäger Weg und im Kattenstiert sowie Aufhebung der vorhandenen

Einbahnstraßenregelung im Kattenstiert

zu beauftragen.

Die beabsichtigten Maßnahmen sind im Rahmen des Verkehrskonzeptes durch das Ingenieurbüro fachlich und objektiv zu prüfen und bei Erfordernis um einen

Alternativvorschlag zur dauerhaften Lösung der Verkehrsproblematik zu ergänzen

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

( ) Keine

( ) Ja, im Rahmen des Haushaltsplanes

(X) Ja, abweichend vom Haushaltsplan für das Verkehrs-Lärmgutachten

(„Zustimmung zu einer über-      /außerplanmäßigen Auszahlung/Aufwendung“, sobald die Kosten dafür bekannt sind)

( ) Ja, erstmals in Folgejahren