Problembeschreibung/Begründung:
Ausgelöst durch massive Bürgerproteste aus dem Wohngebiet Ahrensholt hat sich die Gemeinde zunehmend mit der Verkehrsproblematik in diesem Bereich beschäftigt.
Zur bisher aktuell bestehenden Verkehrsführung wurde im Jahr 2004 ein Gemeindevertreterbeschluss gefasst (Beschluss-Nr. 17-02/04) welcher eine abweichende Verkehrsführung zum ursprünglichen Bebauungsplan fest schreibt.
Der Bürgermeister informierte über eine Beratung mit Anwohnervertretern am 29.05.2017 und den dort getroffenen Festlegungen.
Gemeinsam wurden folgende Maßnahmen zur Konfliktlösung festgelegt:
Des Weiteren soll ein Verkehrsplanungsbüro zur Untersuchung von Lärmbelastungen im Bereich Admannshäger Weg und Kattenstiert beauftragt werden.
Da es sich hierbei um eine grundsätzliche Absicht der Gemeinde zur Neuregelung handelt, werden alle folgenden Maßnahmen noch separat mit den Fachämtern im Amt Warnow-West und beim Landkreis Rostock abgestimmt.
Derzeit stehen im Haushaltsplan keine Mittel hierfür zur Verfügung.
Der Bauausschuss vom 08.06.2017 empfiehlt einstimmig den Beschluss in der vorliegenden Form zu fassen.
Der Hauptausschuss vom 15.06.2017 empfiehlt einstimmig den Beschluss dahingehend anzupassen, dass kein Verkehrplanungsbüro beauftragt wird und das gesamte WG „Ahrensholt“ als ein verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen wird. Von Seiten des Amtes wird darauf hingewiesen, dass für alle weiteren Schritte und Abstimmungen mit Ämtern usw. eine Verkehrsplanung die Grundlage ist. Es ist damit ein wichtiges Instrument für alle künftigen (Verkehrs)-planungen und Umsetzungen. In der Kürze der Zeit konnte nicht geprüft und damit auch keine Aussage zur Anordnung einer verkehrsberuhigten Zone durch den Landkreis Rostock getroffen werden. Dies bleibt abzuwarten.
Nach Beratung wird
der Beschluss geändert gefasst:
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/ Lichtenhagen beschließt ein
Ingenieurbüro für Verkehrsplanung zur Erstellung eines Gesamtkonzeptes mit den
Zielen
1.
Rückbau
des Pollers im Eschenholt und die Aufhebung des Durchfahrtsverbotes vom
Admannshäger Weg aus
2.
Rückbau
der baulichen Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung im Admannshäger Weg und im
Kattenstiert sowie Aufhebung der vorhandenen
Einbahnstraßenregelung im Kattenstiert
zu beauftragen.
Die beabsichtigten Maßnahmen sind im Rahmen des Verkehrskonzeptes durch
das Ingenieurbüro fachlich und objektiv zu prüfen und bei Erfordernis um einen
Alternativvorschlag
zur dauerhaften Lösung der Verkehrsproblematik zu ergänzen
Finanzielle
Auswirkungen
( ) Keine
( ) Ja, im Rahmen des
Haushaltsplanes
(X) Ja, abweichend vom
Haushaltsplan für das Verkehrs-Lärmgutachten
(„Zustimmung zu einer über- /außerplanmäßigen Auszahlung/Aufwendung“, sobald die Kosten dafür bekannt sind)
( ) Ja, erstmals in
Folgejahren