Beschluss zur Widmung eines Gemeindegrundstücks

Betreff
Beschluss zur Widmung eines Gemeindegrundstücks
Vorlage
VO/BV/20-0776/2017
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Die Widmung ist die Verfügung des Straßenbaulastträgers, durch die eine Straße die Eigenschaft einer öffentlichen Straße erhält.

Durch die Widmung werden die öffentliche Indienststellung und die Verkehrssicherungspflicht verbindlich im Umfang der Widmung festgelegt.

 Das vorgenannte Grundstück befindet sich im Eigentum der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen,  und ist damit ein Privatgrundstück der Gemeinde. In der Örtlichkeit ist hierauf eine unbefestigte Wegtrasse vorhanden, die südlich an die L 12 und nördlich an private Wegflächen grenzt. Grundsätzlich sollte eine öffentliche Straße lt. Straßen- und Wegegesetz M-V eine Funktion im Verkehrsnetz der Gemeinde zu Gunsten der Allgemeinheit haben. Objektiv betrachtet handelt es sich bei dem Flurstück 150 derzeit um eine Zufahrt, an die ca. 8-10 Grundstücke angeschlossen sind, wovon 2-3 Grundstücke unmittelbar an das Flurstück 150 angrenzen. 

Problematisch ist damit aus hiesiger Sicht, dass dieses separate Grundstück gar keine Straße im eigentlichen Sinne ist, keine Verbindungsfunktion hat und damit nicht der Allgemeinheit dient, sondern lediglich Anliegerzwecken. Eine Erreichbarkeit oder Erschließung hinter liegender Grundstücke wäre unter Umständen aber trotzdem mittels Eintragung einer Baulast auf dieses Gemeindegrundstück möglich. Ändern sich in Zukunft die Gegebenheiten z. B. durch Erschließung angrenzender Bereiche kann sich durchaus auch die Notwendigkeit der öffentlichen Indienststellung der gesamten Straßentrasse zu einer Gemeindestrasse ergeben, wenn das mit den Planungszielen der Gemeinde vereinbar ist.

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt hat in seiner Sitzung am 27.04.2017 darüber beraten und ist der vorgenannten Rechtsauffassung gefolgt.

Der Hauptausschuss vom 15.06.2017 empfiehlt der Gemeindevertretung den Widmungsbeschluss zu fassen. Bei der Abstimmung gab es eine Enthaltung.

Anlagen

Widmungsverfügung

Katasterauszug

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen beschließt die Widmung des Flurstückes 150 der Flur 1 der Gemarkung Elmenhorst gemäß anliegender Widmungsverfügung.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

(X) Keine, unmittelbar aus der Widmung entstehen keine finanziellen Auswirkungen

( ) Ja, im Rahmen des Haushaltsplanes

( ) Ja, abweichend vom Haushaltsplan

(siehe Anlage „Zustimmung zu einer über-   /außerplanmäßigen Auszahlung/Aufwendung“ bzw. verbale Erläuterung)

( ) Ja, erstmals in Folgejahren 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung