Problembeschreibung/Begründung:
Es ist vorgesehen, das alte Wohn-
und Scheunengebäude an der Ganterstrat abzureißen. Um eine angepasste und
zeitgemäße Nutzung für eine Einfamilienhausbebauung zu ermöglichen, soll die
o.g. B-Plan-Änderung durchgeführt werden.
Der Bauausschuss hat der Vorlage
zugestimmt.
Die Änderung erfolgt nach § 13a
BauGB im beschleunigten Verfahren als Maßnahme der Innenentwicklung. Demnach
ist keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB erforderlich, aber die
Umweltbelange sind angemessen zu berücksichtigen.
Die Planungskosten werden vom
Vorhabenträger/Grundstückseigentümer getragen. Dazu wird ein städtebaulicher
Vertrag mit der Gemeinde abgeschlossen.
Anlagen
Beschlussvorschlag:
1.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde
Elmenhorst/Lichtenhagen beschließt die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10, Wohngebiet
„Oberhagen“ im Verfahren nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der
Innenentwicklung.
Mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes soll innerhalb des Allgemeinen Wohngebietes Nr. 11 der Ursprungsplanung die Baugrenze des östlichen Baufeldes nach Westen erweitert werden, um eine bessere Ausnutzung des derzeit mit einem großen Wohn-/Scheunengebäude bebauten Grundstücks zu ermöglichen (s. Übersichtsplan in der Anlage 1). Es ist die Errichtung von fünf Einfamilienhäusern auf dem ca. 2700 m² großen Grundstück geplant. Eines dieser Häuser wird als Ersatzbau voraussichtlich vorab im Rahmen der aktuell rechtskräftigen 1. Änderung des B-Planes Nr. 10 errichtet. Die Mindestgrundstücksgröße soll auf 500 m² festgesetzt werden (s. Parzellierungsplan in der Anlage 2).
2.
Gebietsabgrenzung: Der
Geltungsbereich der Änderung umfasst den östlichen Teilbereich des Baufeldes 11
der Ursprungsplanung über den B-Plan Nr. 10 an der Ganterstrat (Planstraße F),
der als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt wurde (Flurstück 34/37, Flur 4,
Gemarkung Elmenhorst.
Der Übersichtsplan in der Anlage 1
ist Bestandteil des Beschlusses.
3.
Der
Aufstellungsbeschluss ist gemäß Hauptsatzung der Gemeinde ortsüblich bekannt zu
machen.
Finanzielle
Auswirkungen
(X) Ja, abweichend vom Haushaltsplan
(Für die Übernahme der
Planungskosten wird ein Städtebaulicher Vertrag mit dem Investor geschlossen)
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |