Problembeschreibung/Begründung:
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen zum 31. Dezember 2012 i. d. F. vom 26.06.2017 geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt die so wesentlich wären, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 26.06.2017 der Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen empfohlen, den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2012 zu entlasten.
Anlagen
Keine
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen entlastet
gemäß § 60 Abs. 5
Satz 2 KV M-V den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2012.
Finanzielle
Auswirkungen
(x ) Keine
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |