Problembeschreibung/Begründung:
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat am 26.06.2017 den Jahresabschluss der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen zum 31. Dezember 2012 gemäß § 3a KPG geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Jahresabschluss incl. Prüfungsbericht, Prüfungsvermerk und Bestätigungsvermerk ist dieser Anlage beigefügt. Die Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.
Bilanzsumme per 31.12.2012 27.621.416,85 €
Jahresergebnis in der Ergebnisrechnung 2012 (Nr. 37) 266.924,91 €
Finanzmittelüberschuss in der Finanzrechnung 2012 (Nr. 42) 81.824,46 €.
Der Haushaltsausgleich gemäß § 15 Absatz 2 GemHVO-Doppik i. d. F. vom 19. Mai 2016 ist gegeben. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat der Gemeindevertretung empfohlen, den Jahresabschluss der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen zum 31. Dezember 2012 i. d. F. vom 26.06.2017 festzustellen.
Anlagen
Jahresabschluss der Gemeinde zum 31. Dezember 2012 bestehend aus
Ergebnisrechnung
Finanzrechnung
Teilrechnungen (nur elektronisch)
Bilanz
Anhang mit Anlagen
Anlagenübersicht (nur elektronisch)
Forderungsübersicht (nur elektronisch)
Verbindlichkeitenübersicht (nur elektronisch)
Übersicht über die über das Ende des Haushaltsjahres hinaus geltenden Haushaltsermächtigungen (nur elektronisch)
Bestimmung des Vortages für die Finanzrechnung (nur elektronisch)
Übersicht über den Stand der Rückstellungen (nur elektronisch)
Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2012 und Bestätigungsvermerk (nur elektronisch)
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen stellt den vom
Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss der Gemeinde
Elmenhorst/Lichtenhagen in der Fassung vom 26.06.2017 fest. Der ausgewiesene
und festgestellte Jahresüberschuss in Höhe von 266.924,91 € wird gemäß § 44
Abs. 5 GemHVO-Doppik i. d. F. vom 19. Mai 2016 auf neue Rechnung vorgetragen.
Finanzielle
Auswirkungen
(x ) Keine
________________ |
_______________________ |
_____________________ |
Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |