Problembeschreibung/Begründung:
Gemäß § 48 Abs. 3 Nr. 4 KV M-V sind in Ausnahmefällen Planabweichungen möglich, wenn die Planabweichungen erst nach Ablauf des Haushaltsjahres bekannt werden. Die Aufwendungen/Auszahlungen werden im Zuge des Jahresabschlusses gebilligt. Die über-/außerplanmäßigen Aufwendungen ergaben sich im Zuge der Abschlussarbeiten. Mehraufwendungen bei den Abschreibungen resultieren daraus, dass Abschreibungen zur Haushaltsplanung nur geschätzt werden konnten. Die tatsächlichen Werte werden erst bei der Erstellung des Jahresabschlusses ermittelt. Bei der Auflösung der Anlagen im Bau für die Straße Zu den Tannen ergab sich, dass der Restbuchwert für den neu ausgebauten Teilabschnitt in Abgang zu stellen war. Aus der Niederschlagung und Wertberichtigungen von Forderungen resultieren zahlungsneutrale Aufwendungen. Die Deckung der über-/außerplanmäßigen Auszahlungen/Aufwendungen ist durch Mehreinzahlungen/Mehrerträge und Minderauszahlungen/Minderaufwendungen gewährleistet. Die Überschreitungen und die Deckungsmittel werden in der Anlage detailliert erläutert.
Anlagen
Zustimmung zu über-/außerplanmäßigen Auszahlungen/Aufwendungen
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen beschließt Haushaltsüberschreitungen
im Jahresabschluss zum 31.Dezember 2012 in Höhe von:
Ergebnisrechnung
über-/außerplanmäßige
Aufwendungen im Teilhaushalt 2 8.548,94 €
über-/außerplanmäßige
Aufwendungen im Teilhaushalt 3 77.997,97 €
über-/außerplanmäßige
Aufwendungen im Teilhaushalt 4 129.693,81
€.
Finanzielle
Auswirkungen
(x ) Ja, abweichend vom Haushaltsplan
(siehe Anlage „Zustimmung zu einer über-/außerplanmäßigen
Auszahlung/Aufwendung“
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |