Beschluss von über-/außerplanmäßigen Auszahlungen/Aufwendungen im Jahresabschluss 2012

Betreff
Beschluss von über-/außerplanmäßigen Auszahlungen/Aufwendungen im Jahresabschluss 2012
Vorlage
VO/FV/20-0771/2017
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

 

Gemäß § 48 Abs. 3 Nr. 4 KV M-V sind in Ausnahmefällen Planabweichungen möglich, wenn die Planabweichungen erst nach Ablauf des Haushaltsjahres bekannt werden. Die Aufwendungen/Auszahlungen werden im Zuge des Jahresabschlusses gebilligt. Die über-/außerplanmäßigen Aufwendungen ergaben sich im Zuge der Abschlussarbeiten. Mehraufwendungen bei den Abschreibungen resultieren daraus, dass Abschreibungen zur Haushaltsplanung nur geschätzt werden konnten. Die tatsächlichen Werte werden erst bei der Erstellung des Jahresabschlusses ermittelt. Bei der Auflösung der Anlagen im Bau für die Straße Zu den Tannen ergab sich, dass der Restbuchwert für den neu ausgebauten Teilabschnitt in Abgang zu stellen war. Aus der Niederschlagung und Wertberichtigungen von Forderungen resultieren zahlungsneutrale Aufwendungen. Die Deckung der über-/außerplanmäßigen Auszahlungen/Aufwendungen ist durch Mehreinzahlungen/Mehrerträge und Minderauszahlungen/Minderaufwendungen gewährleistet. Die Überschreitungen und die Deckungsmittel werden in der Anlage detailliert erläutert.

 

Anlagen

Zustimmung zu über-/außerplanmäßigen Auszahlungen/Aufwendungen

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen beschließt Haushaltsüberschreitungen im Jahresabschluss zum 31.Dezember 2012 in Höhe von:

 

Ergebnisrechnung

 

über-/außerplanmäßige Aufwendungen im Teilhaushalt 2                                            8.548,94 €

 

über-/außerplanmäßige Aufwendungen im Teilhaushalt 3                                          77.997,97 €

 

über-/außerplanmäßige Aufwendungen im Teilhaushalt 4                                        129.693,81 €.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

 (x ) Ja, abweichend vom Haushaltsplan

(siehe Anlage „Zustimmung zu einer über-/außerplanmäßigen Auszahlung/Aufwendung“

 

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung