Problembeschreibung/Begründung:
Mit
dem "Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 und
zum quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung sowie zur
Änderung des Lastenausgleichsgesetzes" vom 22.12.2014 gewährt der Bund aus
dem Bundesvermögen "Kinderbetreuungsausbau"
Ländern und Gemeinden Finanzhilfen für Investitionen in
Tageseinrichtungen und zur Kindertagespflege für Kinder
unter drei Jahren. Mit diesem Programm sollen
Investitionsvorhaben gefördert werden, die der Schaffung oder Ausstattung
zusätzlicher Betreuungsplätze in Tageseinrichtungen
und zur Kindertagespflege für Kinder unter 3 Jahren dienen und die ab den 01.04.2014 begonnen wurden. Zusätzliche
Betreuungsplätze im Sinne des Gesetzes sind solche, die entweder neu entstehen oder solche ersetzen, die ohne
Erhaltungsmaßnahmen wegfallen.
Die
Engpässe bei der Kita-Betreuung in Stäbelow treten aktuell wieder zutage.
Nachdem die Situation in den vergangenen Jahren in den Griff gekommen zu sein
schien, steuert die Gemeinde auf Grund des Demografischen Wandel (Zuzug
jüngerer Familien) erneut in Problemlagen. Die Gemeindevertreter Dr. Peter
Strauer und Rainer Zschoch beantragen darum Maßnahmen, um den gesetzlichen Rechtsanspruch auf einen
Kitaplatz in der Gemeinde Stäbelow zu gewährleisten. „Um die bedarfsgerechte
Versorgung mit Kitaplätzen zu erreichen, fordern wir die Gemeindevertretung und
das Amt Warnow West als zuständige Verwaltung auf, eine Arbeitsgruppe zu bilden
die Ziehlführend das gewünschte Ergebnis bringen wird. Ziel dabei ist, zu verhindern, dass wie in der Vergangenheit geschehen,
Planungs- und Kommunikationsfehler gemacht werden.
Die
am 20.04.2017 begangene Vorortbegehung im Kindergarten „Kindertraum“
Schulweg
10 d Stäbelow durch die Gemeindevertreter Dr. Peter Strauer und Rainer Zschoch
mit der Leiterin der Einrichtung Frau Bohsack ergaben folgendes Ergebnis:
1.
Mehrbedarf von 12 – 15 Plätzen im
Einzugsbereich Stäbelow
2.
Mehrbedarf von 1 Krippenraum a 12 Kinder oder
2 Krippenräume a 6 Kinder U3
Gez. Dr. Peter Strauer Gez. Rainer Zschoch
Gemeindevertreter Gemeindevertreter
Anlagen
ohne
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung möge den Ausbau und die Förderung von Betreuungsplätzen für
Kinder unter 3 Jahren in der Gemeinde Stäbelow gemäß dem "Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und
Kommunen ab 2015 und zum quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung sowie zur Änderung des
Lastenausgleichsgesetzes" vom 22.12.2014 beschließen.
Finanzielle
Auswirkungen
( ) Keine
( ) Ja, im Rahmen des
Haushaltsplanes
( ) Ja, abweichend vom
Haushaltsplan
(siehe Anlage „Zustimmung zu einer über- /außerplanmäßigen Auszahlung/Aufwendung“ bzw. verbale Erläuterung)
( ) Ja, erstmals in
Folgejahren
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |