Beschluss der Nutzungs- und Entgeltordnung für das Gemeindezentrum

Betreff
Beschluss der Nutzungs- und Entgeltordnung für das Gemeindezentrum
Vorlage
VO/BV/20-0760/2017
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Das Gemeindezentrum in Elmenhorst dient der Förderung des kommunalen, sozialen und kulturellen Lebens in der Gemeinde und soll gleichzeitig wirtschaftlich effektiv genutzt werden. Auf Grundlage aller jahresbezogenen Betriebskosten wurde daher im Jahre 2016 die als Anlage beigefügte Kalkulation der Entgelte vorgenommen. In der sich anschließenden Diskussion innerhalb der Gemeinde und mit den Nutzern zeigte sich, dass sich die kalkulierten Entgelte nicht realisieren lassen. In zahlreichen Beratungen wurden die jetzt vorliegenden Entgelte herausgearbeitet. Zuletzt erfolgte noch die Einfügung der Möglichkeit, die zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten nicht nur tageweise zu mieten.

Wesentlicher Punkt bleibt die Kulturförderung für die in der Gemeinde ansässigen Kulturgruppen. Um die Handhabung und Abrechnung der Entgelte für die Vielzahl der Nutzer praktikabel zu gestalten, wird mit jeder Kulturgruppe ein Nutzungsvertrag geschlossen und ein Verantwortlicher benannt. Das Nutzungsentgelt soll als Jahrespauschale je Person erhoben und über die Verantwortlichen zu dem im Nutzungsvertrag benannten Termin eingezahlt werden. Wir empfehlen dringend, die Formulierung unter § 6 Abs. (2) 2. „(entsprechend 2,00 EUR/Monat)“ zu streichen, da die Mitglieder der Kulturgruppen daraus einen Anspruch herleiten könnten, das Entgelt nur nach tatsächlich genutzten Monaten zu zahlen.

 

Anlagen

Nutzungs- und Entgeltordnung zur Erhebung von Nutzungsentgelten für das Gemeindezentrum

Kalkulation liegt zur Beschlussfassung vor

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen beschließt die beigefügte Nutzungs- und Entgeltordnung zur Erhebung von Nutzungsentgelten für das Gemeindezentrum der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen. Die Kalkulation liegt zur Beschlussfassung vor.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

 (X) Ja, im Rahmen des Haushaltsplanes

 

 

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung