Problembeschreibung/Begründung:
Auf Grund der Wahl des
Amtsjugendfeuerwehrwartes sowie seiner Stellvertretung regte der Amtswehrführer
Herr Schmidt eine Überdenkung der Aufwandsentschädigung an. So empfiehlt er
eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 80,00 Euro bzw. 40,00 Euro
für den Stellvertreter.
Am 29.05.2017 hat der
Hauptausschuss des Amtes Warnow-West über die Aufwandsentschädigung beraten und
empfiehlt diese, wie vorgeschlagen, zu beschließen.
Nach § 5 der
Feuerwehrentschädigungsverordnung können Personen mit besonderen Aufgaben eine
Aufwandsentschädigung erhalten. Hierüber hat der Amtsausschuss zu beschließen.
Bei der Höhe sollte berücksichtigt
werden, dass seit dem Jahr 2016 alle Gemeinden im Amtsbereich eine
Jugendfeuerwehr vorhalten. Der Amtsjugendfeuerwehrwart ist das Bindeglied
zwischen den Jugendfeuerwehrwarten des Amtes, dem Amtswehrführer und dem
Kreisjugendfeuerwehrwart und vertritt somit die Interessen der amtsangehörigen
Jugendfeuerwehren. Der Amtsjugendfeuerwehrwart ist dem Amtswehrführer
unterstellt.
Zu den Aufgaben des
Amtsjugendfeuerwehrwartes gehören:
-
den
Amtswehrführer beraten
-
den
Amtswehrführer über wichtige Vorkommnisse zu unterrichten
-
Förderung des
Ausbildungsstandes in den Jugendfeuerwehren
-
ständige
Informierung über die Personalentwicklung in den Jugendfeuerwehren
-
Teilnahme an den
Wehrführerberatungen
-
Informationen
dienstlicher Art unverzüglich den Jugendfeuerwehrwarten weiterzuleiten
-
Öffentlichkeitsarbeit
-
Erstellung einer
Jahresstatistik
-
Jahresberichterstattung
über seine Arbeit gegenüber dem Amt
-
Organisation
eines Amtsausscheides verbunden mit einem Zeltlager im Amtsbereich
Erstmalig wurde von Punkt 1
der „Wahlordnung für Amtsjugendfeuerwehrwarte“ durch die Jugendfeuerwehrwarte
Gebrauch gemacht und ein Stellvertreter gewählt. Dieser unterstützt den
Amtsjugendfeuerwehrwart in allen Gelegenheiten und vertritt ihn bei
Abwesenheit.
Die finanziellen Mehraufwendungen
von insgesamt 30,00 Euro können aus dem Produkt Brandschutz (126 00) gedeckt
werden.
Dieser
Beschluss über die Aufwandsentschädigung ersetzt den im Beschluss Nr. 5-1/14
festgelegten Satz der Aufwandsentschädigung für den Amtsjugendjugendfeuerwehrwart
in Höhe von 50,00 Euro.
Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss
beschließt für den Amtsjugendfeuerwehrwart und seine Stellvertretung folgende
Aufwandsentschädigung:
Amtsjugendfeuerwehrwart 80,00 Euro im Monat
Stellv.
Amtsjugendfeuerwehrwart 40,00
Euro im Monat
Dieser Beschluss
über die Aufwandsentschädigung ersetzt den im Beschluss Nr. 5-1/14 festgelegten
Satz der Aufwandsentschädigung für den Amtsjugendjugendfeuerwehrwart.
Finanzielle Auswirkungen
(x) Ja, im Rahmen des Haushaltsplanes
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Einvernehmen erteilt Amtsvorsteher |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter |
haushaltsrechtliche
Richtigkeit Fachdienstleiterin
Finanzverwaltung |