Beschluss über die Festsetzung der Höhe der Aufwandsentschädigung für den Amtsjugendfeuerwehrwart und seiner Stellvertretung

Betreff
Beschluss über die Festsetzung der Höhe der Aufwandsentschädigung für den Amtsjugendfeuerwehrwart und seine Stellvertretung
Vorlage
VO/OS/10-0338/2017
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Auf Grund der Wahl des Amtsjugendfeuerwehrwartes sowie seiner Stellvertretung regte der Amtswehrführer Herr Schmidt eine Überdenkung der Aufwandsentschädigung an. So empfiehlt er eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 80,00 Euro bzw. 40,00 Euro für den Stellvertreter.

 

Am 29.05.2017 hat der Hauptausschuss des Amtes Warnow-West über die Aufwandsentschädigung beraten und empfiehlt diese, wie vorgeschlagen, zu beschließen.

 

Nach § 5 der Feuerwehrentschädigungsverordnung können Personen mit besonderen Aufgaben eine Aufwandsentschädigung erhalten. Hierüber hat der Amtsausschuss zu beschließen.

 

Bei der Höhe sollte berücksichtigt werden, dass seit dem Jahr 2016 alle Gemeinden im Amtsbereich eine Jugendfeuerwehr vorhalten. Der Amtsjugendfeuerwehrwart ist das Bindeglied zwischen den Jugendfeuerwehrwarten des Amtes, dem Amtswehrführer und dem Kreisjugendfeuerwehrwart und vertritt somit die Interessen der amtsangehörigen Jugendfeuerwehren. Der Amtsjugendfeuerwehrwart ist dem Amtswehrführer unterstellt.

Zu den Aufgaben des Amtsjugendfeuerwehrwartes gehören:

-       den Amtswehrführer beraten

-       den Amtswehrführer über wichtige Vorkommnisse zu unterrichten

-       Förderung des Ausbildungsstandes in den Jugendfeuerwehren

-       ständige Informierung über die Personalentwicklung in den Jugendfeuerwehren

-       Teilnahme an den Wehrführerberatungen

-       Informationen dienstlicher Art unverzüglich den Jugendfeuerwehrwarten weiterzuleiten

-       Öffentlichkeitsarbeit

-       Erstellung einer Jahresstatistik

-       Jahresberichterstattung über seine Arbeit gegenüber dem Amt

-       Organisation eines Amtsausscheides verbunden mit einem Zeltlager im Amtsbereich

 

Erstmalig wurde von Punkt 1 der „Wahlordnung für Amtsjugendfeuerwehrwarte“ durch die Jugendfeuerwehrwarte Gebrauch gemacht und ein Stellvertreter gewählt. Dieser unterstützt den Amtsjugendfeuerwehrwart in allen Gelegenheiten und vertritt ihn bei Abwesenheit.

 

Die finanziellen Mehraufwendungen von insgesamt 30,00 Euro können aus dem Produkt Brandschutz (126 00) gedeckt werden.

 

Dieser Beschluss über die Aufwandsentschädigung ersetzt den im Beschluss Nr. 5-1/14 festgelegten Satz der Aufwandsentschädigung für den Amtsjugendjugendfeuerwehrwart in Höhe von 50,00 Euro.

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Amtsausschuss beschließt für den Amtsjugendfeuerwehrwart und seine Stellvertretung folgende Aufwandsentschädigung:

 

Amtsjugendfeuerwehrwart                            80,00 Euro im Monat

Stellv. Amtsjugendfeuerwehrwart                 40,00 Euro im Monat

 

Dieser Beschluss über die Aufwandsentschädigung ersetzt den im Beschluss Nr. 5-1/14 festgelegten Satz der Aufwandsentschädigung für den Amtsjugendjugendfeuerwehrwart.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

(x) Ja, im Rahmen des Haushaltsplanes

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Amtsvorsteher

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung