Überplanmäßige Ausgabe für eine Kombinationsspielanlage auf dem Schulhof der Grundschule in Kritzmow

Betreff
Überplanmäßige Ausgabe für eine Kombinationsspielanlage auf dem Schulhof der Grundschule in Kritzmow
Vorlage
VO/BV/10-0337/2017
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Für die Lieferung und Montage einer Kombinationsspielanlage für den Schulhof der Grundschule Kritzmow sind im Haushalt 13.000,00 Euro vorgesehen.

Die Schulleitung und die Klassensprecher haben sich anhand einer Vorauswahl durch die Bauverwaltung für eine Kombinationsspielanlage entschieden, deren Kosten über der kalkulierten Summe liegen. Die Mehrkosten belaufen sich auf 6.437,94 Euro.

Die Bürgermeister der Gemeinden Kritzmow und Stäbelow haben der Variante der Schule zugestimmt. Beide Gemeinden übernehmen die Mehrkosten für die Spielkombination.

Der Schul- und Bauhofausschuss hat auf seiner Sitzung am 16.03.2017 der Kostenübernahme durch die Gemeinden Kritzmow und Stäbelow zugestimmt.

Die Finanzmittel für die Mehrkosten werden aus dem Produktsachkonto 21100-09600000-5 (Schulneubau Kritzmow) bereitgestellt. Der Haushaltsrest von 5.187,23 Euro wird 2017 in den Abgang gestellt, damit das Ergebnis ausgeglichen wird. Weiterhin werden 1.250,71 Euro dem Produktsachkonto 21100-52200000 aus dem laufenden Haushaltsjahr zur Deckung entnommen.

 

Anlagen

Zustimmung zu einer überplanmäßigen Auszahlung

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Amtsausschuss des Amtes Warnow-West beschließt eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 6.437,94 Euro im Produktsachkonto 21100-07300000 für die Lieferung und Montage einer Kombinationsspielanlage auf dem Schulhof der Grundschule in Kritzmow.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

 (x) Ja, abweichend vom Haushaltsplan

(siehe Anlage „Zustimmung zu einer überplanmäßigen Auszahlung“)

 

 

 

 

 

________________

_______________________

_____________________

Einvernehmen erteilt

Amtsvorsteher

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung