Beschluss zur Verkehrserschließung für den Neubau der Schulsporthalle in Papendorf

Betreff
Beschluss zur Verkehrserschließung für den Neubau der Schulsporthalle in Papendorf
Vorlage
VO/BV/10-0336/2017
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Der Schul- und Bauhofausschuss hat auf seiner Sitzung am 06.04.2017 die Umsetzung des Projekts entsprechend dem aktuellen Planungsstand (Z-Bau, Stand 15.09.2016) beschlossen. Danach ist der Baukörper wie geplant umzusetzen, auch der Standort der Halle wird nicht verändert.

 

Die Gemeinde Papendorf hatte in ihrer an den Schul- und Bauhofausschuss gerichteten Stellungnahme vom 03.04.2017 folgende von der aktuellen Planung abweichenden Grundsätze für die Verkehrserschließung der Sporthalle formuliert (Anlage 1):

 

-       die Sporthalle bleibt am bisher geplanten Standort

-       der Schülerverkehr kann nur über die vorhandenen gesicherten Wege geführt werden: Querung der Dorfstraße Höhe Campus – Querung der Straße Bekegrund und Querung Straße Alte Ziegelei auf Höhe Sporthalle (Eingang westlich bis Mitte Gebäude)

-       der Parkplatz wird verlegt auf die Ostseite der Halle – Einfahrt von der Straße „Alte Ziegelei“ unabhängig vom Schülereingang

-       Absenkung des Baugrundes für die Halle auf das Straßenniveau „Alte Ziegelei“, damit ist ein behindertengerechter Zugang zur Halle und zu den Sportanlagen mit einfachen Mitteln gesichert

-       Vorhalten der Hallenerweiterungsfläche an der Westseite

 

Eine Entscheidung über die Umsetzung dieser Forderungen der Gemeinde Papendorf hat der Schul- und Bauausschuss auf eine spätere Sitzung vertagt. Die verbindliche Festlegung der Lage der Erschließungsanlagen ist nicht nur Voraussetzung für die Fortsetzung der Planung zur Erarbeitung der Bauantragsunterlagen, sondern auch für die Weiterführung des B-Plans durch die Gemeinde Papendorf. Nach Aussage der Planerin Frau Ringel sind für die Erarbeitung des Umweltberichts im B-Plan-Verfahren die Lage von Zuwegungen, PKW-Stellplätzen und Außensportanlagen zu berücksichtigen.

 

Die Verkehrswegeführung von der Schule zur Sporthalle ist auch ein wichtiger Bestandteil des Verkehrssicherheitskonzepts, mit dem das Amt Warnow-West die WASTRA Plan Ingenieurgesellschaft mbH beauftragt hat. Das Verkehrssicherheitskonzept beinhaltete zunächst eine Wegeführung über die Straße Am Schulwald, basierend auf der aktuell geplanten Verkehrserschließung der Sporthalle und Abstimmungen mit der Schulleitung zu Beginn der Konzeptentwicklung.

 

Auf der Sitzung des Schul- und Bauhofausschusses am 06.04.2017 präsentierte Herr Markmann, Projektleiter der WASTRA Plan Ingenieurgesellschaft mbH, den aktuellen Stand des Verkehrssicherheitskonzepts. Es wurde festgelegt, dass Herr Markmann das Verkehrssicherheitskonzept zur weiteren Abstimmung auf der nächsten Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Papendorf vorstellen wird, was am 09.05.2017 erfolgt ist (Anlage 2).

 

Auf der Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Papendorf diskutierten Herr Markmann und die Ausschussmitglieder auch die durch die Gemeinde Papendorf favorisierte Verkehrsführung gemäß Anlage 1. Daraufhin hat Herr Markmann diese Verkehrsführung als Alternative in das Verkehrssicherheitskonzept eingearbeitet (Anlage 3).

 

Zur Verkehrserschließung der Sporthalle empfiehlt Herr Markmann die Verlegung der Sporthallenzufahrt aus dem unmittelbaren Knotenbereich heraus, damit kein Anreiz für die Schulkinder besteht, den direkten Weg quer über den Knoten zu der Zufahrt zu nehmen (Anlage 4).

 

Für die Umplanung zur Verlegung des Parkplatzes auf die Ostseite der Sporthalle sind zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 13.685,51 erforderlich. Dieser Betrag setzt sich wie folgt zusammen:

 

-       8.685,51 € Honorar für die teilweise Wiederholung der Vorplanung und der Erschließungsplanung (LP2 und LP3), das endgültige Honorar bemisst sich an der Kostenberechnung zum Abschluss der LP3 (Anlage 5)

-       1.000,00 € Honorar für die Anpassung der Gründungsplanung

-       4.000,00 € Honorar für die Neuerstellung der Z-Bau in 4 Exemplaren (Anlage 6)

 

Über die Auswirkungen der Umplanung auf die Baukosten und damit auf die Gesamtkosten der Sporthalle kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Aussage getroffen werden. Eine neue Kostenberechnung ist Gegenstand der zu beauftragenden Umplanung und mit Abschluss der neu zu erarbeitenden Leistungsphase 3 geschuldet. Das Honorar bemisst sich an den anrechenbaren Kosten nach der Kostenberechnung und wird nach Abschluss der LP3 angepasst.

 

Im Rahmen der Gesamtfinanzierung sind die zusätzlichen Haushaltsmittel für die Umplanung zum aktuellen Zeitpunkt vorhanden. Da die Zahlen, die den derzeitigen Kostenrahmen bilden, bereits im Jahr 2016 ermittelt worden sind, ist vorgesehen und erforderlich, nach Vorliegen der Ausschreibungsergebnisse den Kostenrahmen zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren. Erst dann ist erkennbar, ob zusätzliche Haushaltsmittel bereitgestellt werden müssen.

 

Sofern der Schul- und Bauhofausschuss auf der heutigen Sitzung eine abschließende Entscheidung für oder gegen eine Umplanung trifft und damit die Planung weitergeführt werden kann, soll der Bauantrag bis Ende September 2017 eingereicht werden.

 

Anlagen

  1. Stellungnahme der Gemeinde Papendorf vom 03.04.2017
  2. Protokollauszug Sitzung des SuB vom 06.04.2017
  3. Variante der Verkehrsführung zur Sporthalle vom 09.05.2017
  4. Empfehlung der WASTRA PLAN Ingenieurgesellschaft mbH vom 12.05.2017
  5. Angebot VEAPLAN Rostock GbR vom 19.05.2017
  6. Angebot aib Bauplanung Nord GmbH vom 22.05.2017

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Schul- und Bauhofausschuss beschließt die Auftragserteilung an das Ingenieurbüro VEAPLAN Rostock GbR zur Umplanung der Verkehrserschließung und an die aib Bauplanung Nord GmbH zur Anpassung der Gründungsplanung und zur Aktualisierung der Z-Bau-Unterlage.

Die Umplanung beinhaltet die Verlegung des Parkplatzes und die Zufahrt zum Parkplatz auf die Ostseite der Sporthalle und eine Trennung des Schülerverkehrs vom Fahrzeugverkehr.

Eine Absenkung der Sporthalle erfolgt nur, wenn sich dieses im Planungsprozess als sinnvoll erweist.

Die Kosten für die Umplanung betragen nach aktuellem Stand 13.685,51 € und werden für den Teil Erschließungsplanung zum Abschluss der Umplanung auf Grundlage der dann ermittelten Kosten neu berechnet.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

 (X ) Ja, im Rahmen des Haushaltsplanes

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Ausschussvorsitzender

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung