Durchführung einer europaweiten Ausschreibung der Planungsleistungen für den Neubau der Schulsporthalle in Papendorf

Betreff
Durchführung einer europaweiten Ausschreibung der Planungsleistungen für den Neubau der Schulsporthalle in Papendorf
Vorlage
VO/BV/10-0335/2017
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Bisher wurden alle Objekt- und Fachplanungen für den Neubau der Sporthalle bis zur Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) beauftragt. Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses im August 2016 wurde bei keiner der einzelnen Fachplanungsleistungen der Schwellenwert von 209.000,00 Euro Netto erreicht, so dass alle Planungsaufträge entsprechend dem damals geltenden nationalen Recht vergeben wurden.

 

Im Planungsverlauf änderten sich die Baukosten, unter anderem wegen zusätzlicher Gründungs- und Erschließungskosten. Das führt dazu, dass das Honorar für die Gebäudeplanung den Schwellenwert übersteigt. Somit ist für die Planungsleistungen der Leistungsphasen 5 bis 8 eine europaweite Ausschreibung erforderlich.

 

Die weiteren Fachplanungsleistungen (z. B. Erschließung, Tragwerk, Technische Anlagen) erreichen den Schwellenwert nicht. Nach nationalem Recht wäre eine europaweite Ausschreibung für die einzelnen Fachplanungsleistungen nicht erforderlich. Inzwischen folgen die Fördermittelgeber der Auffassung der EU-Kommission, dass in der Schwellenwertberechnung alle Planungsleistungen als Einheit zu sehen wären und insgesamt EU-Recht anzuwenden wäre. Um dem Risiko aus dem Weg zu gehen, wegen eines Vergaberechtsverstoßes mit Fördermittelkürzungen sanktioniert zu werden, sollen auch die Fachplanungsleistungen in die EU-weite Ausschreibung integriert und die weiterführenden Planungsleistungen als Generalplanungsleistung ausgeschrieben werden.

 

Die Rechtsanwältin Frau Edda Krille unterstützt als Dienstleisterin öffentliche Auftraggeber bei der Vorbereitung und Durchführung von europaweiten Ausschreibungsverfahren und hat ein Angebot über 7.140,00 Euro inklusive aller Nebenkosten und Mehrwertsteuer abgegeben. Die Bearbeitungszeit der europaweiten Ausschreibung umfasst ca. 3 bis 4 Monate. Voraussetzung für den Beginn der europaweiten Ausschreibung ist die verbindliche Festlegung des Planungsinhalts, also auch eine abschließende Entscheidung über die Verkehrserschließung.

 

Aufgrund der Länge des Verfahrens und der Notwendigkeit der schnellstmöglichen Weiterbeauftragung der Planung zur Sicherung der im Jahr 2017 abzurechnenden Fördermittel wird auf das Einholen weiterer Angebote verzichtet. Zudem würde eine weitere Verzögerung die geplante Terminkette, die eine Ausschreibung der Bauleistungen zu Beginn des Jahres 2018 vorsieht, weiter ins Frühjahr 2018 verschieben, was negative Auswirkungen auf die Ausschreibungsergebnisse erwarten lässt. 

 

Die Kosten für die Durchführung der europaweiten Ausschreibung sind in der aktuellen Finanzplanung nicht enthalten, aber für die Fortsetzung des Vorhabens zwingend erforderlich. Zum aktuellen Zeitpunkt ist die Finanzierung im Rahmen der Gesamtmaßnahme gesichert.

 

Da die Zahlen, die den derzeitigen Kostenrahmen bilden, bereits im Jahr 2016 ermittelt worden sind, ist vorgesehen und erforderlich, nach Vorliegen der Ausschreibungsergebnisse den Kostenrahmen zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren. Erst dann ist erkennbar, ob zusätzliche Haushaltsmittel bereitgestellt werden müssen.

 

Anlagen

Angebot der Rechtsanwältin Edda Krille vom 22.05.2017

 

Beschlussvorschlag:

Der Schul- und Bauhofausschuss beschließt die Auftragserteilung an die Rechtsanwältin Edda Krille zur Durchführung einer europaweiten Ausschreibung der Planungsleistungen für den Neubau der Sporthalle ab Leistungsphase 5. Die Kosten betragen 7.140,00 € inkl. MwSt.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

 (X ) Ja, im Rahmen des Haushaltsplanes

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Ausschussvorsitzender

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung