Problembeschreibung/Begründung:
Bisher wurden alle Objekt- und Fachplanungen für den Neubau der
Sporthalle bis zur Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) beauftragt. Zum
Zeitpunkt des Vertragsabschlusses im August 2016 wurde bei keiner der einzelnen
Fachplanungsleistungen der Schwellenwert von 209.000,00 Euro Netto erreicht, so
dass alle Planungsaufträge entsprechend dem damals geltenden nationalen Recht
vergeben wurden.
Im Planungsverlauf änderten sich die Baukosten, unter anderem wegen
zusätzlicher Gründungs- und Erschließungskosten. Das führt dazu, dass das
Honorar für die Gebäudeplanung den Schwellenwert übersteigt. Somit ist für die
Planungsleistungen der Leistungsphasen 5 bis 8 eine europaweite Ausschreibung
erforderlich.
Die weiteren Fachplanungsleistungen (z. B. Erschließung, Tragwerk,
Technische Anlagen) erreichen den Schwellenwert nicht. Nach nationalem Recht
wäre eine europaweite Ausschreibung für die einzelnen Fachplanungsleistungen
nicht erforderlich. Inzwischen folgen die Fördermittelgeber der Auffassung der
EU-Kommission, dass in der Schwellenwertberechnung alle Planungsleistungen als
Einheit zu sehen wären und insgesamt EU-Recht anzuwenden wäre. Um dem Risiko
aus dem Weg zu gehen, wegen eines Vergaberechtsverstoßes mit
Fördermittelkürzungen sanktioniert zu werden, sollen auch die
Fachplanungsleistungen in die EU-weite Ausschreibung integriert und die
weiterführenden Planungsleistungen als Generalplanungsleistung ausgeschrieben
werden.
Die Rechtsanwältin Frau Edda Krille unterstützt als Dienstleisterin
öffentliche Auftraggeber bei der Vorbereitung und Durchführung von europaweiten
Ausschreibungsverfahren und hat ein Angebot über 7.140,00 Euro inklusive aller
Nebenkosten und Mehrwertsteuer abgegeben.
Die Bearbeitungszeit der europaweiten Ausschreibung umfasst ca. 3 bis 4
Monate. Voraussetzung für den Beginn der europaweiten Ausschreibung ist die
verbindliche Festlegung des Planungsinhalts, also auch eine abschließende
Entscheidung über die Verkehrserschließung.
Aufgrund der Länge des Verfahrens und der Notwendigkeit der
schnellstmöglichen Weiterbeauftragung der Planung zur Sicherung der im Jahr
2017 abzurechnenden Fördermittel wird auf das Einholen weiterer Angebote
verzichtet. Zudem würde eine weitere Verzögerung die geplante Terminkette, die
eine Ausschreibung der Bauleistungen zu Beginn des Jahres 2018 vorsieht, weiter
ins Frühjahr 2018 verschieben, was negative Auswirkungen auf die
Ausschreibungsergebnisse erwarten lässt.
Die Kosten für die Durchführung der europaweiten Ausschreibung sind in
der aktuellen Finanzplanung nicht enthalten, aber für die Fortsetzung des Vorhabens
zwingend erforderlich. Zum aktuellen Zeitpunkt ist die Finanzierung im Rahmen
der Gesamtmaßnahme gesichert.
Da die Zahlen, die den derzeitigen Kostenrahmen bilden, bereits im Jahr
2016 ermittelt worden sind, ist vorgesehen und erforderlich, nach Vorliegen der
Ausschreibungsergebnisse den Kostenrahmen zu überprüfen und gegebenenfalls zu
aktualisieren. Erst dann ist erkennbar, ob zusätzliche Haushaltsmittel
bereitgestellt werden müssen.
Anlagen
Angebot der Rechtsanwältin Edda Krille vom 22.05.2017
Beschlussvorschlag:
Der Schul- und
Bauhofausschuss beschließt die Auftragserteilung an die Rechtsanwältin Edda
Krille zur Durchführung einer europaweiten Ausschreibung der Planungsleistungen
für den Neubau der Sporthalle ab Leistungsphase 5. Die Kosten betragen
7.140,00 € inkl. MwSt.
Finanzielle
Auswirkungen
(X ) Ja, im Rahmen des Haushaltsplanes
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Einvernehmen erteilt Ausschussvorsitzender |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |