Beschluss des gemeindlichen Einvernehmens zum Abschluss der Leistungsvereinbarung und Festsetzung der kommunalen Anteile ab 01.06.2017 für die Kindertagesförderung in der Gemeinde Kritzmow

Betreff
Beschluss des gemeindlichen Einvernehmens zum Abschluss der Leistungsvereinbarung und Festsetzung der kommunalen Anteile ab 01.06.2017 für die Kindertagesförderung in der Gemeinde Kritzmow
Vorlage
VO/OS/60-0926/2017
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

 

Der Verein „DRK Kreisverband Bad Doberan e. V.“  als Träger der Kindertagesstätte „Schwalbennest“ in Kritzmow hat einen Antrag auf neue Entgelte beim Landkreis Rostock gestellt. Der Träger begründet die Erforderlichkeit mit der Erhöhung von Kinderzahlen, Kapazität sowie Personal-, Sach- und Investitionskosten. Die letzte Leistungsvereinbarung stammt aus dem Jahr 2014.

 

Gemäß § 16 Abs. 1 Satz 1 Kindertagesförderungsgesetz M-V sind Vereinbarungen über den Betrieb der Kindertageseinrichtung im Einvernehmen mit der Gemeinde abzuschließen. Anbei erhalten Sie daher die verhandelte neue Leistungsbeschreibung (Anlage 2).

Weiterhin sind die Kostenkalkulationen nebst Übersicht (Anlage 1) für den Krippen-, Kindergarten- und Hortbereich ab 01.06.2017 beigefügt. Der Landkreis Rostock hat diese geprüft und am 27.03.2017 das neue Entgelt für die Zeit ab 01.06.2017 mit dem Träger „DRK Kreisverband Bad Doberan e. V.“ verhandelt. Die daraus resultierenden Platzkosten gestalten wie folgt:

 

Betreuungsart

Krippe

Kindergarten

Hort

 

alt

neu

alt

neu

alt

neu

Entgelt ganztags

851,95 €

856,00 €

431,26 €

445,00 €

258,26 €

244,00 €

Entgelt Teilzeit

511,17 €

513,60 €

258,76 €

267,00 €

154,96 €

146,40 €

Entgelt halbtags

340,78 €

342,40 €

172,50 €

178,00 €

 

 

 

Das ergibt für den Krippenplatz eine Steigerung von 0,47% und für den Kindergartenplatz eine Steigerung von 3,19% und eine Absenkung von 5,52% für den Hortplatz.

Die Verhandlung wurde durch zwei Mitarbeiter des Amtes begleitet, im Ergebnis wird der Gemeinde die Erteilung des Einvernehmens empfohlen.

 

Laut der Festlegungen im Kindertagesförderungsgesetz M-V haben die Gemeinden und die Personenberechtigten / Eltern den verbleibenden restlichen Finanzierungsbedarf (Platzkosten abzüglich der Landes- und Kreismittel) zu tragen. Hierbei muss der kommunale Anteil mindestens 50% betragen. Der Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur, Sport und Soziales Kritzmow schlägt vor,  für die Betreuungsarten Krippe ganztags und Krippe Teilzeit einen erhöhten Anteil von 52% zu übernehmen und für die übrigen Betreuungsarten den Mindestanteil von 50% zu zahlen.

 

Die Gemeinde hat somit über die Erteilung ihres Einvernehmens zum Abschluss der neuen Leistungsvereinbarung und über den kommunalen Anteil ab 01.06.2017 zu entscheiden.

 

 

Anlagen

1)      Kostenkalkulation mit Übersicht

2)      Leistungsbeschreibung

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Kritzmow erteilt ihr Einvernehmen zum Abschluss der neuen Leistungsvereinbarung ab 01.06.2017 für die Kita „Schwalbennest“ in Kritzmow  und beschließt  ab 01.06.2017 folgende kommunalen Anteile:

 

Betreuungsart

Kommunaler Anteil

Entsprechend gesetzlicher Elternbeitrag

Kinderkrippe ganztags

300,90 €

277,75 €

Kinderkrippe Teilzeit

180,54 €

166,65 €

Kinderkrippe halbtags

115,73 €

115,73 €

 

 

 

Kindergarten ganztags

150,19 €

150,19 €

Kindergarten Teilzeit

90,12 €

90,11 €

Kindergarten halbtags

60,08 €

60,07 €

 

 

 

Hort ganztags

81,27 €

81,26 €

Hort Teilzeit

48,76 €

48,76 €

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen im Rahmen des Haushaltsplanes

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung