Problembeschreibung / Begründung:
Die Flurstücke der Grundschule Kritzmow waren mit der Bildung der Amtsschule nach Schulgesetz von der Gemeinde auf den neuen Schulträger Amt Warnow-West zu übertragen. Nach Fertigstellung der Neubaumaßnahmen der Grundschule Regenbogenkinder und der Sporthalle sollte 2015 als nächstes die für den Schulbetrieb erforderliche Fläche bestimmt und das Schulgrundstück neu definiert werden. Die Gemeinde Kritzmow fasste dazu einen Konkretisierungsbeschluss. Der Auftrag wurde 2016 vergeben.
Im Produktsachkonto 211-096 P 5 stand ein Haushaltsausgaberest in Höhe von 5.187,21 EUR zur Verfügung. Dieser wurde jedoch zwischenzeitlich zur Deckung von Mehrkosten für das 2017 geplante Spielgerät der Schule eingesetzt (SBA 16.03.2017). Für die nun erfolgte Flurstücksbildung mit Zerlegungsvermessung, Gebäudeeinmessung und Eintragung einer Baulast werden 6.829,41 EUR benötigt. Infolge der Verwendung des Haushaltsrestes bedarf es einer neuen haushaltsrechtlichen Ermächtigung für die Auszahlung.
Die Einzahlung durch die Gemeinden ist bereits im Jahr 2011
in Höhe der planerisch maximalen Kosten erfolgt. Aktuell stehen noch ca.
130.000 EUR zur Verfügung, die überschläglich ausreichen, jetzt die Kosten der
Grundstücksbildung und nach Prüfung der Verwendungsnachweise 2018 den
Ausbaubeitrag für die Stichstraße zu finanzieren. Daher sollte der
Amtsausschuss die für die Grundstücksbildung im Bestandskonto 10-211-033001
erforderlichen Mittel von 6.829,41 EUR bereits für 2017 bereitstellen.
Der Schul- und Bauhofausschuss hat in seiner Sitzung am 18.05.2017 diese
Vorgehensweise befürwortet.
Anlagen
Zustimmung zu einer überplanmäßigen Auszahlung
Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss
beschließt die überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln in Höhe von
6.829,41 EUR im PSK 10-211-033001 für die Grundstücksbildung des
Schulgrundstückes der Regenbogenkindergrundschule in Kritzmow.
Finanzielle
Auswirkungen
(x) Ja, abweichend vom Haushaltsplan
(siehe Anlage „Zustimmung zu
einer überplanmäßigen Auszahlung)
Die Einzahlungen durch die Gemeinden Kritzmow und Stäbelow erfolgten
bereits 2011
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Einvernehmen erteilt Amtsvorsteher |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |