Problembeschreibung / Begründung:
Das Unternehmen Deutsche Glasfaser strebt im
Gemeindegebiet Papendorf die Realisierung einer flächendeckenden offenen
Glasfaserinfrastruktur in der Ausbauvariante „Fibre to the Home (FTTH)“ an.
Alternativ zu den Förderverfahren von Bund
und Land M-V gibt es die Möglichkeit eines frei finanzierten Breitbandausbaus
im Gemeindegebiet mit mindestens 100 MBit/s ohne zusätzliche Kostenbeteiligung
der Gemeinde Papendorf.
Hierzu hat die Deutsche Glasfaser Netz
Entwicklung GmbH, 46325 Borken, den Bürgermeistern der amtsangehörigen Kommunen
am 17.10.2016 und am 09.03.2017 im Amt Warnow- West ihr Konzept zum Breitbandausbau
im Amtsgebiet mittels einer Glasfaserinfrastruktur ausführlich vorgestellt.
Die Deutsche Glasfaser baut nach den
Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und ist gemäß § 6 TKG bei der
Bundesnetzagentur als gewerblicher Betreiber öffentlicher
Telekommunikationsnetze und Erbringer öffentlich zugänglicher
Telekommunikationsdienste im Melderegister eingetragen. Hinter der Deutschen
Glasfaser steht ein niederländischer Investor, der den Breitbandausbau mittels
Glasfaser als freier Investor ohne öffentliche Zuschüsse oder Förderprogramme
plant und betreibt. Die Ausbaustrategie ist darauf ausgelegt, das errichtete
Glasfasernetz nach 2 Jahren an andere Telekommunikationskonzerne zu vermieten.
Bei der FTTH-Technik wird im Gegensatz zur
FTTC-Technik anderer Anbieter (Vectoring der Telekom) das Glasfaserkabel nicht
nur bis zur Grundstücksgrenze, sondern komplett bis in das Gebäude verlegt. Mit
der Glasfasertechnik im FTTH- Ausbau werden derzeit Übertragungsraten von mind.
100 MBit/s im Download und Upload erreicht, sogar bis zu 500 MBit/s synchron
gegen Aufpreis.
Die zukünftige Anhebung der
Geschwindigkeiten auf über 1 Gigabit/s im Down- und Upload ist möglich.
Mit der Absichtserklärung treffen die
Parteien Vereinbarungen über die Übertragung von Wegerechten, Durchführung der
Nachfragebündelung und Abschluss eines Kooperationsvertrages. Insofern sich die
Gemeinde Papendorf für eine Zusammenarbeit mit der Deutschen Glasfaser
ausspricht und die Absichtserklärung unterzeichnet hat, beginnt die Firma
voraussichtlich ab August / September
2017 mit der sogenannten "Nachfragebündelung". Mit der
Nachfragebündelung wird das Interesse der Haushalte und Gewerbebetriebe zum
Abschluss eines Vorvertrages für einen Glasfaseranschluss abgefragt.
Voraussetzung für den tatsächlichen Baubeginn wäre, dass mindestens 40 % der
Haushalte / Gewerbebetriebe einen Vorvertrag mit der Deutschen Glasfaser zur
Herstellung eines Glasfaseranschlusses abschließen. Sobald die 40 % erreicht
sind, beginnt die Deutsche Glasfaser innerhalb von 6 Wochen mit dem Ausbau.
Am 02.01.2017 hat
der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung, Herr Pegel, den
Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern des Amtes Warnow- West mitgeteilt, dass
eine juristische Prüfung erfolgt ist und im Ergebnis der eigenwirtschaftliche
Ausbau der Deutschen Glasfaser keine rechtlichen Auswirkungen auf die
Bundesförderung hat.
Der Landrat des
Landkreises Rostock empfiehlt den Gemeinden weiterhin, die
Ausschreibungsergebnisse der Breitbandförderung, abzuwarten und zur Wahrung der
Projektfördergebiete noch keine vorzeitigen Kooperationen mit dem Unternehmen
Dt. Glasfaser einzugehen.
Anlagen
Anlage1: Entwurf Absichtserklärung
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Papendorf beschließt
den Abschluss einer Absichtserklärung (mit dem in Anlage 1 geänderten Wortlaut)
mit dem Unternehmen Deutsche Glasfaser.
Finanzielle
Auswirkungen
(x) Keine
________________ |
_______________________ |
_____________________ |
Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |