Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2012

Betreff
Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters
für das Haushaltsjahr 2012
Vorlage
VO/FV/60-0919/2017
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung / Begründung:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Gemeinde Kritzmow

zum 31. Dezember 2012 i. d. F. vom 24.04.2017 gemäß § 3a KPG geprüft.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt die so wesentlich wären, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 24.04.2017 der Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow empfohlen, den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2012 zu entlasten.

 

Anlagen

Keine

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

 

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow entlastet gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 KV M-V den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2012.

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

 (x) Keine

 

 

 

 

 

________________

_______________________

_____________________

Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung