Problembeschreibung / Begründung:
Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Gemeinde Kritzmow
zum 31. Dezember
2012 i. d. F. vom 24.04.2017 gemäß § 3a KPG geprüft.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfbericht und seinem
abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen
Beanstandungen geführt die so wesentlich wären, dass sie der Entlastung des
Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 24.04.2017 der
Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow empfohlen, den Bürgermeister für das
Haushaltsjahr 2012 zu entlasten.
Anlagen
Keine
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow entlastet gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 KV
M-V den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2012.
Finanzielle
Auswirkungen
(x) Keine
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |