Problembeschreibung / Begründung:
Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat am 24.04.2017 den Jahresabschluss der Gemeinde
Kritzmow zum 31. Dezember 2012 gemäß § 3a KPG geprüft. Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und
seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Jahresabschluss incl.
Prüfungsbericht, Prüfungsvermerk und Bestätigungsvermerk ist dieser Vorlage
beigefügt. Die Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich
sind, dass sie der Feststellung durch die Gemeindevertretung entgegenstehen
könnten.
Bilanzsumme per
31.12.2012 14.901.587,74
€
Jahresergebnis in
der Ergebnisrechnung 2012 (Nr. 37) 260.520,57 €
Finanzmittelüberschuss
in der Finanzrechnung 2012 (Nr. 42) 426.534,05 €.
Der
Haushaltsausgleich gemäß § 15 abs. 2 GemHVO-Doppik i.d.F. vom 19. Mai 2016 ist
gegeben. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat der Gemeindevertretung empfohlen,
den Jahresabschluss der Gemeinde zum 31.12.2012 i.d.F. vom 24.04.2017
festzustellen.
Anlagen
Jahresabschluss der Gemeinde zum 31. Dezember 2012 bestehend aus
Ergebnisrechnung
Finanzrechnung
Teilrechnungen (nur elektronisch)
Bilanz
Anhang mit Anlagen
Anlagenübersicht (nur elektronisch)
Forderungsübersicht (nur elektronisch)
Verbindlichkeitenübersicht (nur elektronisch)
Übersicht über die über das Ende des Haushaltsjahres hinaus geltenden Haushaltsermächtigungen (nur elektronisch)
Übersicht über Rückstellungen (nur elektronisch)
Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2012 und Bestätigungsvermerk (nur elektronisch)
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow stellt den vom
Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Kritzmow zum
31. Dezember 2012
i. d. F. vom
24.04.2017 fest.
Der ausgewiesene
und festgestellte Jahresüberschuss in Höhe von 260.520,57 € wird
gemäß § 44 Abs. 5
GemHVO-Doppik i. d. F. vom 19. Mai 2016 auf neue Rechnung vorgetragen.
Finanzielle
Auswirkungen
(x ) Keine
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |