Beschluss von über-/außerplanmäßigen Auszahlungen/Aufwendungen im Jahresabschluss 2012

Betreff
Beschluss von über-/außerplanmäßigen Auszahlungen/Aufwendungen im Jahresabschluss 2012
Vorlage
VO/FV/60-0917/2017
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung / Begründung:

Gemäß § 48 Abs. 3 Nr. 4 KV M-V sind in Ausnahmefällen Planabweichungen möglich, wenn die Planabweichungen erst nach Ablauf des Haushaltsjahres bekannt werden. Die Aufwendungen werden im Zuge des Jahresabschlusses gebilligt.

Die über-/außerplanmäßigen Auszahlungen/Aufwendungen ergaben sich im Zuge der Abschlussarbeiten. Mehraufwendungen bei den Abschreibungen resultieren daraus, dass die Abschreibungen zur Haushaltsplanung nur geschätzt werden konnten. Die tatsächlichen Werte werden erst im Zuge der Abschlussarbeiten ermittelt. Mehraufwendungen bei den Schulumlagen für die Regenbogenkindergrundschule entstanden im Zuge des Jahresabschlusses bei der Auflösung der Anlage im Bau.

Die Deckung der über-/außerplanmäßigen Auszahlungen/Aufwendungen ist durch Mehreinzahlungen/Mehrerträge bzw. Minderauszahlungen/Mindererträge gegeben. Die Überschreitungen und die Deckungsmittel werden in der Anlage detailliert erläutert.

 

Anlagen

Zustimmung zu über-/außerplanmäßigen Auszahlungen/Aufwendungen im Jahresabschluss 2012

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow beschließt Haushaltsüberschreitungen im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 in Höhe von:

 

 

Ergebnisrechnung

 

über-/außerplanmäßige Aufwendungen im Teilhaushalt 1         in Höhe von            681,67 €,

 

über-/außerplanmäßige Aufwendungen im Teilhaushalt 2         in Höhe von 144.157,31 €,

 

über-/außerplanmäßige Aufwendungen im Teilhaushalt 3         in Höhe von   11.330,32 € und

 

über-/außerplanmäßige Aufwendungen im Teilhaushalt 4         in Höhe von   26.862,17 €.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

 (x ) Ja, abweichend vom Haushaltsplan

(siehe Anlage „Zustimmung zu  über-/außerplanmäßigen Auszahlungen/Aufwendungen im Jahresabschluss 2012“ 

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung