Problembeschreibung / Begründung:
Gemäß § 48 Abs. 3
Nr. 4 KV M-V sind in Ausnahmefällen Planabweichungen möglich, wenn die
Planabweichungen erst nach Ablauf des Haushaltsjahres bekannt werden. Die
Aufwendungen werden im Zuge des Jahresabschlusses gebilligt.
Die
über-/außerplanmäßigen Auszahlungen/Aufwendungen ergaben sich im Zuge der
Abschlussarbeiten. Mehraufwendungen bei den Abschreibungen resultieren daraus,
dass die Abschreibungen zur Haushaltsplanung nur geschätzt werden konnten. Die
tatsächlichen Werte werden erst im Zuge der Abschlussarbeiten ermittelt.
Mehraufwendungen bei den Schulumlagen für die Regenbogenkindergrundschule
entstanden im Zuge des Jahresabschlusses bei der Auflösung der Anlage im Bau.
Die Deckung der
über-/außerplanmäßigen Auszahlungen/Aufwendungen ist durch
Mehreinzahlungen/Mehrerträge bzw. Minderauszahlungen/Mindererträge gegeben. Die
Überschreitungen und die Deckungsmittel werden in der Anlage detailliert
erläutert.
Anlagen
Zustimmung zu über-/außerplanmäßigen Auszahlungen/Aufwendungen im Jahresabschluss 2012
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow beschließt Haushaltsüberschreitungen
im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 in Höhe von:
Ergebnisrechnung
über-/außerplanmäßige
Aufwendungen im Teilhaushalt 1 in
Höhe von 681,67 €,
über-/außerplanmäßige
Aufwendungen im Teilhaushalt 2 in
Höhe von 144.157,31 €,
über-/außerplanmäßige
Aufwendungen im Teilhaushalt 3 in
Höhe von 11.330,32 € und
über-/außerplanmäßige
Aufwendungen im Teilhaushalt 4 in
Höhe von 26.862,17 €.
Finanzielle
Auswirkungen
(x ) Ja, abweichend vom Haushaltsplan
(siehe Anlage „Zustimmung zu
über-/außerplanmäßigen Auszahlungen/Aufwendungen im Jahresabschluss
2012“
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |