Beschluss zur Annahme einer Spende

Betreff
Beschluss zur Annahme einer Spende
Vorlage
VO/OS/80-0487/2017
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung / Begründung:

In § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist das Verfahren zur Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen geregelt.

Grundsätzlich darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben des eigenen Wirkungskreises Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung dieser Aufgaben beteiligen. Zuwendungen dürfen nur noch durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden. Jedoch können für die Einwerbungen von Spendenmitteln rechtlich unselbstständiger Einrichtungen der Gemeinde, wie zum Beispiel der Freiwilligen Feuerwehr Fördervereine gegründet werden. Diese Vereine dürfen Spenden sammeln und der Gemeinde zuleiten.

Über die Annahme oder Vermittlung einer Spende entscheidet dennoch die Gemeindevertretung. Entscheidungen unter 100,00 Euro hat die Gemeindevertretung durch die Hauptsatzung auf den Bürgermeister übertragen.

Der Bürgermeister hat das Angebot vom Ziesendorfer „Kiek ut“ e.V. entgegen genommen, der Gemeinde eine Geldspende in Höhe von 1.500,00 Euro zum Zwecke der Förderung der Jugendabteilung der Freiwilligen Feuerwehr Ziesendorf zukommen zu lassen. Die Spende soll für den Kauf einer Wettkampfbahn nach CTIF verwendet werden.

Aus diesem Grunde muss die Gemeindevertretung über die Annahme der Spende entscheiden.

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ziesendorf beschließt, die Geldspende vom Förderverein Ziesendorfer „Kiek ut“ e.V. als Zuwendungsgeber in Höhe von 1.500,00 Euro anzunehmen und zum Zwecke der Förderung des Feuerschutzes der Jugendabteilung der Freiwilligen Feuerwehr Ziesendorf zukommen zu lassen.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

(x) Ja, abweichend vom Haushaltsplan

(Mehreinnahmen in Höhe von 1.500,00 Euro zu vereinnahmen als Spendenertrag im Produkt 126 00)

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung