6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 05 "Dorfmitte" der Gemeinde Stäbelow, Satzungsbeschluss

Betreff
6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 05 "Dorfmitte" der Gemeinde Stäbelow, Satzungsbeschluss
Vorlage
VO/BV/40-0541/2017
Art
Beschlussvorlage

 

 

 

 

Problembeschreibung / Begründung:

 

Während der öffentlichen Auslegung und der Behördenbeteiligung wurden keine Bedenken oder Anregungen zu der Planänderung (Entwurf vom 24.11.2016) vorgebracht. Eine Abwägungsentscheidung ist deshalb entbehrlich. Die Sicherung einer Abstandsbaulast zugunsten des Gemeindehauses ist uneingeschränkt möglich (Hinweis Protokoll GV-Sitzung vom 30.11.17).

 

Es wird empfohlen dem satzungsändernden Beschluss zuzustimmen.

 

 

 

Anlagen

 

Anlage 1: Satzung

Anlage 2: Begründung

 

Beschlussvorschlag:

 

1.

Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der aktuellen Fassung,  beschließt die Gemeindevertretung die 6. Änderung des B-Plans Nr. 05 „Dorfmitte“, betreffend das Grundstück Schulweg 7 (Gemarkung Stäbelow, Flur 1, Flurstück. 24/2), bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) als Satzung (Anlage 1).

Die Begründung zur 6. Änderung des B-Plans Nr. 05 wird gebilligt (Anlage 2).

2.

Die Satzung über die 6. Änderung des B-Plans Nr. 05 ist durch ortsübliche Bekanntmachung dieses Beschlusses in Kraft zu setzen.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

(X) Keine, die Kosten wurden vom Investor direkt getragen

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

Herr Bull

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter Bauverwaltung

Herr Breitrück

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung

Frau Dr. Simon