Problembeschreibung / Begründung:
Während der
öffentlichen Auslegung und der Behördenbeteiligung wurden keine Bedenken oder
Anregungen zu der Planänderung (Entwurf vom 24.11.2016) vorgebracht. Eine
Abwägungsentscheidung ist deshalb entbehrlich. Die Sicherung einer
Abstandsbaulast zugunsten des Gemeindehauses ist uneingeschränkt möglich
(Hinweis Protokoll GV-Sitzung vom 30.11.17).
Es wird empfohlen dem satzungsändernden Beschluss zuzustimmen.
Anlagen
Anlage 1: Satzung
Anlage 2: Begründung
Beschlussvorschlag:
1. |
Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuchs
(BauGB) in der aktuellen Fassung,
beschließt die Gemeindevertretung die 6. Änderung des B-Plans Nr. 05
„Dorfmitte“, betreffend das Grundstück Schulweg 7 (Gemarkung Stäbelow, Flur
1, Flurstück. 24/2), bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) als Satzung (Anlage
1). Die Begründung zur 6. Änderung des B-Plans
Nr. 05 wird gebilligt (Anlage 2). |
2. |
Die Satzung über die 6. Änderung des
B-Plans Nr. 05 ist durch ortsübliche Bekanntmachung dieses Beschlusses in
Kraft zu setzen. |
Finanzielle
Auswirkungen
(X) Keine, die Kosten
wurden vom Investor direkt getragen
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister Herr Bull |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter Bauverwaltung Herr Breitrück |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung Frau Dr. Simon |