Beschluss zum gemeindlichen Einvernehmen zum Abschluss der Leistungsvereinbarung und Festsetzung der kommunalen Anteile ab 01.05.2017 für die Kindertagesförderung in der Gemeinde Stäbelow

Betreff
Beschluss zum gemeindlichen Einvernehmen zum Abschluss der Leistungsvereinbarung und Festsetzung der kommunalen Anteile ab 01.05.2017 für die Kindertagesförderung in der Gemeinde Stäbelow
Vorlage
VO/OS/40-0536/2017
Art
Beschlussvorlage

 

Problembeschreibung / Begründung:

 

 Der Verein „Volkssolidarität Bad Doberan/Rostock-Land e. V.“  als Träger der Kindertagesstätte „Kindertraum“ in Stäbelow hat einen Antrag auf neue Entgelte beim Landkreis Rostock gestellt. Der Träger begründet die Erforderlichkeit mit der Kapazitätserweiterung im Krippenbereich und der Kostenerhöhung im Bereich des Personals. Die letzte Leistungsvereinbarung stammt aus dem Jahr 2011.

 

Gemäß § 16 Abs. 1 Satz 1 Kindertagesförderungsgesetz M-V sind Vereinbarungen über den Betrieb der Kindertageseinrichtung im Einvernehmen mit der Gemeinde abzuschließen. Anbei erhalten Sie daher die verhandelte neue Leistungsvereinbarung mit der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 und 3).

Anliegend erhalten Sie die Kostenkalkulationen für den Krippen- und Kindergartenbereich, ab 01.05.2017 (Anlage 1). Der Landkreis Rostock hat diese geprüft und am 02.03.2017 das neue Entgelt für die Zeit ab 01.05.2017 mit dem Träger „Volkssolidarität Bad Doberan / Rostock-Land e. V.“   mit einer Laufzeit von 18 Monaten verhandelt. Die daraus resultierenden Platzkosten gestalten wie folgt:

 

Betreuungsart

Krippe

Kindergarten

 

alt

neu

alt

neu

Entgelt ganztags

726,62 €

779,73 €

426,52 €

434,89 €

Entgelt teilzeit

435,97 €

467,84 €

255,91 €

260,93 €

Entgelt halbtags

290,65 €

311,89 €

170,61 €

173,96 €

 

Das ergibt für den Krippenplatz eine Steigerung von 7,31% und für den Kindergartenplatz eine Steigerung von 1,96%.

Die Verhandlung wurde durch zwei Mitarbeiter des Amtes begleitet, im Ergebnis wird der Gemeinde die Erteilung des Einvernehmens empfohlen.

 

Laut der Festlegungen im Kindertagesförderungsgesetz M-V haben die Gemeinden und die Personenberechtigten/ Eltern den verbleibenden restlichen Finanzierungsbedarf (Platzkosten abzüglich der Landes- und Kreismittel) zu tragen. Hierbei muss der kommunale Anteil mindestens 50% betragen.

Derzeit beträgt der kommunale Anteil für die Kindertagesstätte „Kindertraum“ 50 %.

 

Die Gemeinde hat somit über die Erteilung ihres Einvernehmens zum Abschluss der neuen Leistungsvereinbarung (Anlage 2) und über den kommunalen Anteil ab 01.05.2017 (Anlage 1) zu entscheiden.

 

 

 

 

Anlagen

1)    Kostenkalkulation

2)    Leistungsvereinbarung

3)    Leistungsbeschreibung

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Stäbelow  erteilt ihr Einvernehmen zum Abschluss der neuen Leistungsvereinbarung ab 01.05.2017 für die Kita „Kindertraum“ in Stäbelow und beschließt ab 01.05.2017 folgende kommunalen Anteile.

 

Betreuungsart

Kommunaler Anteil

Entsprechend gesetzlicher Elternbeitrag

Kinderkrippe ganztags

251,19 €

251,19 €

Kinderkrippe Teilzeit

150,72 €

150,71 €

Kinderkrippe halbtags

100,48 €

100,47 €

 

 

 

Kindergarten ganztags

145,14 €

145,13 €

Kindergarten Teilzeit

87,04 €

87, 04 €

Kindergarten halbtags

58,06 €

58,05 €

 

 

Finanzielle Auswirkungen im Rahmen des Haushaltsplanes

 

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

Bull

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

Blotenberg

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung

Dr. Simon