außerplanmäßige Ausgabe Produktsachkonto 11401 5669 - Auskehr eines Mehrerlöses an die BVVG

Betreff
außerplanmäßige Ausgabe Produktsachkonto 11401 5669 - Auskehr eines Mehrerlöses an die BVVG
Vorlage
VO/BV/60-0905/2017
Art
Beschlussvorlage

Problemstellung / Begründung:

Im Jahr 2006 erwarb die Gemeinde Kritzmow von der BVVG das in der Gemarkung Kritzmow,

Flur 1 gelegene Flurstück 81/10. Auf der Fläche erfolgte bereits vor 1995 die Errichtung eines Regenrückhaltebeckens. Bestandteil des Grundstückskaufvertrages UR-NR. 1556/2006 war eine Mehrerlösklausel. Die Gemeinde wurde verpflichtet bei einem Weiterverkauf des Grundstücks einen erzielten Mehrerlös an die BVVG auszuzahlen. Im Zuge der Umsetzung des Bebauungsplanes

Nr. 15 erfolgte im Jahr 2014 der Weiterverkauf des Grundstücks an den Erschließungsträger des

B-Plangebietes. Es wurde ein Mehrerlös durch die Gemeinde erzielt. Für den sich aus der Mehrerlösausklausel zugunsten der BVVG ergebenden Auskehrbetrag wurde im Jahr 2014 eine Rückstellung in Höhe von 115.133,07 EUR gebildet. Mit Schreiben vom 12.01.2017 fordert die BVVG die Auszahlung des Mehrerlösbetrages in Höhe von 163.801,83 EUR an. Eine Überprüfung der vertraglichen Vereinbarung zur Mehrerlösberechnung aus dem Jahr 2006 bestätigte die Richtigkeit der von der BVVG erhobenen Zahlungsforderung. Die Gemeinde Kritzmow ist verpflichtet den Betrag zeitnah auszuzahlen. Neben der Auflösung der Rückstellung erfolgt die Deckung in Höhe von  8.461,16 EUR aus der Mehreinnahme für die Grundsteuer B (Produktsachkonto: 11401 4012), den Betrag in Höhe von 18.926,60 EUR aus der Mehreinnahme für Gewerbesteuern (Produktsachkonto: 61100 4013) sowie aus der Minderausgabe in Höhe von 21.281,00 EUR für die Kreisumlage (Produktsachkonto: 61100 54421).         

 

Anlagen: Schreiben der BVVG vom 12.01.2017

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow stimmt der außerplanmäßigen

Ausgabe in Höhe von 48.668,76 EUR zur Auskehr des Mehrerlöses an die BVVG,

gemäß des Grundstückskaufvertrages, UR Nr. 1556/2006 der Notarin Gamm,

in Höhe von 163.801,83 EUR zu. Die dafür gebildete Rückstellung in Höhe von

115.133,07 EUR ist aufzulösen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

(x) Ja, abweichend vom Haushaltsplan

(siehe Anlage „Zustimmung zu einem/ einer außerplanmäßigen Aufwand/ - Auszahlung “ bzw. verbale Erläuterung) 

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung