Satzungsändernder Beschluss über den Bebauungsplan Nr. 9b der Gemeinde Papendorf Gewerbegebiet "Sandkrug - nordwestlicher Teil"

Betreff
Satzungsändernder Beschluss über den Bebauungsplan Nr. 9b der Gemeinde Papendorf Gewerbegebiet "Sandkrug - nordwestlicher Teil"
Vorlage
VO/BV/30-0650/2017
Art
Beschlussvorlage

Problemstellung / Begründung:

 

Nach dem Satzungsbeschluss über den B-Plan Nr. 9b und dem Einreichen der Verfahrensakten beim Landkreis Rostock zur Genehmigung stellte ein Vorhabenträger der Gewerbegebietsentwicklung fest, dass die externen Kompensationsmaßnahmen KM4 und KM 5 sich nicht verwirklichen lassen, weil diese Flächen bereits mit einen landwirtschaftlichen „Greening“-Programm gefördert werden. Daher musste eine andere Ausgleichsmaßnahme gefunden werden. Nach der Abstimmung im Landkreis Rostock mit dem Planungsamt und der Unteren Naturschutzbehörde, den Vorhabenträgern, den Planern sowie dem Amt Warnow-West vom 16.03.2017 wurde die nachfolgend in der Anlage dargestellte Änderung der Kompensationsmaßnahmen abgestimmt.

Die Änderung ist dem Landkreis für die in Prüfung befindliche Verfahrensakte zum B-Plan Nr. 9b zuzusenden und in den Erschließungsvertrag zwischen Vorhabenträgern und der Gemeinde zu übernehmen.

 

Anlage: Änderung einer Ausgleichsfläche, 20.03.2017, 5 Seiten

 

 

 

Anlagen

 

Änderung einer Ausgleichsfläche, 20.03.2017, 5 Seiten (Beschreibung der Änderung der Ausgleichsmaßnahmen)

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1.      Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf beschließt eine Änderung der im Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 9b Gewerbegebiet "Sandkrug - nordwestlicher Teil" vom 01.12.2016 festgelegten Ausgleichsmaßnahmen:

Anstelle der bisherigen Ausgleichsmaßnahmen KM4 und KM5 wird die folgende Maßnahme KM6A neu beschlossen: s. Anlage.

Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2.    Der Bürgermeister wird beauftragt, den satzungsändernden Beschluss dem Landrat des Landkreises Rostock zur Genehmigungsakte vorzulegen.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

(X) Keine, die Kosten trägt der Investor

 

 

 

 

 

________________

_______________________

_____________________

Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung