Problemstellung / Begründung:
Mit der Satzung
erfolgt eine Klarstellung der Zugehörigkeit des Schul-/ Hort- und
Kitastandortes sowie des Gemeindehauses zum planungsrechtlichen Innenbereich.
Durch Einbeziehung von Teilflächen aus den Flurstücken 34/3, 35/5 in den
Innenbereich wird am nördlichen Rand dieses bebauten Bereiches das erforderliche
Planungsrecht für die Neuerrichtung eines Vereinshauses des FSV Kritzmow und
für den geplanten Neubaus für die Erweiterung der Kita hergestellt.
Die bestehenden
Sportplätze (westlich der Kita und nördlich des FSV-Containers) und der
überwiegende Teil der als Festwiese genutzten Fläche (westlich des Schulweges)
bleiben erhalten; sie sind planungsrechtlich weiter dem Außenbereich
zuzurechnen.
Im
Aufstellungsverfahren der Satzung wurden von den Bürgern keine Bedenken oder
Anregungen geäußert. Aus der TöB-/Behördenbeteiligung ergeben sich auf
Vorhabenebene ein wasserrechtlicher Genehmigungsvorbehalt für die geplante
RW-Einleitung in den angrenzenden Teich und ein artenschutzrechtlicher
Prüfbedarf für den Abbruch des FSV-Containers. Es wurde zudem eine Vielzahl von
Hinweisen bezüglich der Verkehrsanlagen auf dem Campusgelände gegeben.
Für die weitere
Planung der Kita- und FSV-Neubauten ist eine Schmutzwasserleitung der
Eurawasser Nord GmbH (PVC 200) zu beachten, die Leitung ist mit einem 6 m
breiten Schutzstreifen grundbuchlich gesichert ist. Der betroffene
Leitungsabschnitt ist funktionslos und wird deshalb von der Gemeinde übernommen
und stillgelegt. Das Schmutzwasser beider Neubauten wird neu an die westlich
der Kita weiterführende Leitung angeschlossen. Der funktionslose
Leitungsabschnitt wird in der Satzung als entfallend gekennzeichnet.
Die TöB-Hinweise
sind vorhabensbezogen und berühren keine Regelungsinhalte der Satzung; die
vorgenannte Schmutzwasserleitung wurde jedoch wegen des bestehenden Leitungsrechtes
in der Satzung gekennzeichnet.
Die
vorhabenbezogenen Hinweise der Fachabteilungen das Amtes Warnow-West wurden in
der Satzung berücksichtigt (Anbau Sporthalle, Stellplätze, Baumstandorte). Auf
die Festsetzung von Stellplatzarealen wird zugunsten einer „freizügigen“
Unterbringung entsprechend des vorgeschlagenen Park- und Verkehrskonzeptes
verzichtet. Die Festsetzung der Baumstandorte dient der rechtlichen
Klarstellung der erforderlichen Anzahl; eine Anpflanzung an anderen Standorten
– auch außerhalb des Satzungegebietes – ist möglich (Festsetzung 2.1).
Anlagen
Anlage 1: Abwägung
Anlage 2: Innenbereichssatzung
Anlage 3: Begründung
Anlage 4: außerplanmäßiger Aufwand
Beschlussvorschlag:
1. |
Die zum Satzungsentwurf vom 23.01.2017
vorgebrachten Anregungen wurden von der Gemeindevertretung mit dem Ergebnis
gemäß Anlage 1 geprüft. |
2. |
Aufgrund des § 34 (4) Nr. 1, 3 des Baugesetzbuchs
in der aktuellen Fassung beschließt die Gemeindevertretung die
Innenbereichssatzung „Gemeindecampus Kritzmow“ (Anlage 2). Die Begründung zu der Satzung wird gebilligt (Anlage
3). |
3. |
Die
Innenbereichssatzung „Gemeindecampus Kritzmow“ ist durch ortsübliche
Bekanntmachung dieses Beschlusses in Kraft zu setzen. |
Finanzielle
Auswirkungen
( ) Keine
( ) Ja, im Rahmen des
Haushaltsplanes
(X) Ja, abweichend vom
Haushaltsplan
(siehe Anlage „Zustimmung zu einer über- /außerplanmäßigen Auszahlung/Aufwendung“ bzw. verbale Erläuterung)
( ) Ja, erstmals in
Folgejahren
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister Herr Kaiser |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter Bauverwaltung Herr Breitrück |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung Frau Dr. Simon |