Innenbereichssatzung "Gemeindecampus Kritzmow", Abwägungs- und Satzungsbeschluss

Betreff
Innenbereichssatzung "Gemeindecampus Kritzmow", Abwägungs- und Satzungsbeschluss
Vorlage
VO/BV/60-0904/2017
Art
Beschlussvorlage

 

 

 

Problemstellung / Begründung:

 

Mit der Satzung erfolgt eine Klarstellung der Zugehörigkeit des Schul-/ Hort- und Kitastandortes sowie des Gemeindehauses zum planungsrechtlichen Innenbereich. Durch Einbeziehung von Teilflächen aus den Flurstücken 34/3, 35/5 in den Innenbereich wird am nördlichen Rand dieses bebauten Bereiches das erforderliche Planungsrecht für die Neuerrichtung eines Vereinshauses des FSV Kritzmow und für den geplanten Neubaus für die Erweiterung der Kita hergestellt.

Die bestehenden Sportplätze (westlich der Kita und nördlich des FSV-Containers) und der überwiegende Teil der als Festwiese genutzten Fläche (westlich des Schulweges) bleiben erhalten; sie sind planungsrechtlich weiter dem Außenbereich zuzurechnen.

Im Aufstellungsverfahren der Satzung wurden von den Bürgern keine Bedenken oder Anregungen geäußert. Aus der TöB-/Behördenbeteiligung ergeben sich auf Vorhabenebene ein wasserrechtlicher Genehmigungsvorbehalt für die geplante RW-Einleitung in den angrenzenden Teich und ein artenschutzrechtlicher Prüfbedarf für den Abbruch des FSV-Containers. Es wurde zudem eine Vielzahl von Hinweisen bezüglich der Verkehrsanlagen auf dem Campusgelände gegeben.

Für die weitere Planung der Kita- und FSV-Neubauten ist eine Schmutzwasserleitung der Eurawasser Nord GmbH (PVC 200) zu beachten, die Leitung ist mit einem 6 m breiten Schutzstreifen grundbuchlich gesichert ist. Der betroffene Leitungsabschnitt ist funktionslos und wird deshalb von der Gemeinde übernommen und stillgelegt. Das Schmutzwasser beider Neubauten wird neu an die westlich der Kita weiterführende Leitung angeschlossen. Der funktionslose Leitungsabschnitt wird in der Satzung als entfallend gekennzeichnet.

Die TöB-Hinweise sind vorhabensbezogen und berühren keine Regelungsinhalte der Satzung; die vorgenannte Schmutzwasserleitung wurde jedoch wegen des bestehenden Leitungsrechtes in der Satzung gekennzeichnet.

Die vorhabenbezogenen Hinweise der Fachabteilungen das Amtes Warnow-West wurden in der Satzung berücksichtigt (Anbau Sporthalle, Stellplätze, Baumstandorte). Auf die Festsetzung von Stellplatzarealen wird zugunsten einer „freizügigen“ Unterbringung entsprechend des vorgeschlagenen Park- und Verkehrskonzeptes verzichtet. Die Festsetzung der Baumstandorte dient der rechtlichen Klarstellung der erforderlichen Anzahl; eine Anpflanzung an anderen Standorten – auch außerhalb des Satzungegebietes – ist möglich (Festsetzung 2.1).

 

 

 

Anlagen

 

Anlage 1: Abwägung

Anlage 2: Innenbereichssatzung

Anlage 3: Begründung

Anlage 4: außerplanmäßiger Aufwand

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1.

Die zum Satzungsentwurf vom 23.01.2017 vorgebrachten Anregungen wurden von der Gemeindevertretung mit dem Ergebnis gemäß  Anlage 1 geprüft.

2.

Aufgrund des § 34 (4) Nr. 1, 3 des Baugesetzbuchs in der aktuellen Fassung beschließt die Gemeindevertretung die Innenbereichssatzung „Gemeindecampus Kritzmow“ (Anlage 2).

Die Begründung zu der Satzung wird gebilligt (Anlage 3).

3.

Die Innenbereichssatzung „Gemeindecampus Kritzmow“ ist durch ortsübliche Bekanntmachung dieses Beschlusses in Kraft zu setzen.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

( ) Keine

( ) Ja, im Rahmen des Haushaltsplanes

(X) Ja, abweichend vom Haushaltsplan

(siehe Anlage „Zustimmung zu einer über-   /außerplanmäßigen Auszahlung/Aufwendung“ bzw. verbale Erläuterung)

( ) Ja, erstmals in Folgejahren 

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

Herr Kaiser

 

 

 

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter Bauverwaltung

Herr Breitrück

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung

Frau Dr. Simon