Anlagen
Keine
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Stäbelow entlastet gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 KV
M-V den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2012.
Finanzielle
Auswirkungen
(x ) Keine
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |