Anlagen
Aufteilung des kommunalen Anteils und des Elternbeitrags für das Jahr 2017
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Papendorf beschließt, dass bei Veränderungen der Landes- und Kreismittel aufgrund Beschlussfassung des Jugendhilfeausschusses des Landkreises Rostock, die kommunalen Anteile entsprechend § 20 Kindertagesförderungsgesetz M-V (KiföG M-V) auf 50% des verbleibenden Finanzierungsbedarfes eines in Anspruch genommenen Platzes in der Kindertageseinrichtung angepasst werden. Mögliche Rundungsdifferenzen gehen zu Lasten der Gemeinde.
Die Gemeinde stellt einen Betrag von ca. 4.500,00 EUR für die gezielte Förderung von Maßnahmen, Aktivitäten und Beschaffungen der Kita „Spatzenhaus“ Papendorf zur Verbesserung der Bedingungen und Angebote für die Betreuung und Bildung der Kinder zur Verfügung. Die Deckung erfolgt über das Konto 36100 54151001.
Finanzielle
Auswirkungen
im Rahmen des Haushaltsplans
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Einvernehmen
erteilt Bürgermeister |
fachliche
Richtigkeit Fachbereichsleiter
Bürgerdienste |
haushaltsrechtliche
Richtigkeit Fachdienstleiterin
Finanzverwaltung |