Grundsatzbeschluss über die Anpassung der kommunalen Anteile in der Kindertagesförderung aufgrund der Veränderung von Landes- und Kreismitteln

Betreff
Grundsatzbeschluss über die Anpassung der kommunalen Anteile in der Kindertagesförderung aufgrund der Veränderung von Landes- und Kreismitteln
Vorlage
VO/OS/30-0629/2016
Aktenzeichen
II-5115
Art
Beschlussvorlage

Anlagen

Aufteilung des kommunalen Anteils und des Elternbeitrags für das Jahr 2017

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Papendorf beschließt, dass bei Veränderungen der Landes- und Kreismittel aufgrund Beschlussfassung des Jugendhilfeausschusses des Landkreises Rostock, die kommunalen Anteile entsprechend § 20 Kindertagesförderungsgesetz M-V (KiföG M-V) auf 50% des verbleibenden Finanzierungsbedarfes eines in Anspruch genommenen Platzes in der Kindertageseinrichtung angepasst werden. Mögliche Rundungsdifferenzen gehen zu Lasten der Gemeinde.

 

Die Gemeinde stellt einen Betrag von ca. 4.500,00 EUR für die gezielte Förderung von Maßnahmen, Aktivitäten und Beschaffungen der Kita „Spatzenhaus“ Papendorf zur Verbesserung der Bedingungen und Angebote für die Betreuung  und Bildung der Kinder zur Verfügung. Die Deckung erfolgt über das Konto 36100 54151001.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

im Rahmen des Haushaltsplans

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

 

 

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter Bürgerdienste

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung